Hallo !
Mal angenommen, es macht ein türkischer Kulturverein ein Vereinslokal auf.
Weiter angenommen, man müsse türkischer Herkunft und männlich sein, um dort Mitglied werden zu können.(Vereins-Statuten)
Draussen, an der Vereinshaustür, hinge ein Hinweis,der besagt, das in diesem Lokal nur Vereinsmitglieder Zutritt hätten.
Wäre das Diskriminierung, gegenüber Frauen und Nicht-Türken ?
Wäre das zulässig ?
Auch andersherum, also : deutscher Kulturverein eröffnet Vereinslokal, etc.
Danke, für Antworten !
Gruß, Melli
Wäre das Diskriminierung, gegenüber Frauen und Nicht-Türken ?
Ansichtssache.
Wäre das zulässig ?
Selbstverständlich.
Auch andersherum, also : deutscher Kulturverein eröffnet
Vereinslokal, etc.
Dann auch.
Danke, für Antworten !
Bitte.
Levay
Wäre das Diskriminierung, gegenüber Frauen und Nicht-Türken ?
Ja.
Wäre das zulässig ?
Ja.
Auch andersherum, also : deutscher Kulturverein eröffnet
Vereinslokal, etc.
Sag doch Burschenschaft: Nur für deutsche männliche Akademiker. Gibt’s an jedem Hochschulort.
Gruss
Schorsch
Wäre das Diskriminierung, gegenüber Frauen und Nicht-Türken ?
Ja.
Ich meine: für türkische Frauen diskriminierend, für Nichttürken egal ob m/w dagegen nicht. Ich kann als Deutscher auch nicht das Türk. Konsulat wg. Diskriminierung verklagen, bloß weil mir dort ein türk. Pass verweigert wird.
Wäre das zulässig ?
Ja.
Nach dem neuen Antidiskrim.gesetz wohl nicht mehr.
Auch andersherum, also : deutscher Kulturverein eröffnet
Vereinslokal, etc.Sag doch Burschenschaft: Nur für deutsche männliche
Akademiker. Gibt’s an jedem Hochschulort.
Bis sich mal eine Studentin hineinklagt! Da Männer als Hebammen arbeiten dürfen und Frauen in der Bundeswehr dienen, werden die Mädels auch bald die Schläger in die Hand nehmen!
Wolfgang D.
Hi
die Frage erinnert mich an den Fall in Österreich, wo ein Mann einen Lesbenclub (!!) verklagt hat, weil er da nicht rein durfte.
Fragen gibts…