Kunde erhält leeres Paket Handy fehlt!

Hallo zusammen,

angenommen eine Person schickt ein Handy zwecks display austausch zu einem Händler den er bei Ebay gefunden hat zwecks reparatur. Die Parteien haben sich vorher per E-mail auf einen Betrag geeinigt dieser wurde dem Paket beigelegt. Der Händler bestätigt den Empfang des Handys und schickt es nach Reparatur zurück. Doch beim Kunden kommt nur ein Paket mit Zeitungspapier an. An der Seite ist deutlich sichtbar dass das Paket aufgetrennt wurde und erneut mit Klebeband des Versandunternehmens verklebt wurde.

Der Kunde meldete diesen Fall sofort per E-mail beim Händler. Reichte ebenfalls Fotos ein. Dieser versicherte dass er den Schaden beim Kurier melden würde und dass der Kunde innerhalb von 2 Wochen ein neues Handy oder Schadensersatz erhalten würde. Nach 2 Wochen sagt der Händler plötzlich dasss es 6 Wochen dauern würde und dass der Kunde vorher eine falsche Auskunft erhalten habe. Der Kunde wartet nun 8 weitere Wochen also 10 insgesamt und meldet sich schließlich erneut beim Händler. Dieser sagt dass er bisher immernoch nichts vom Kurier gehört habe. Die Sendungsnummer oder Schadensnummer will er ebenfalls nicht raus geben. Er versprach dass er mit dem Kurier erneut Rücksprache halten würde und sich nächsten Tag telefonisch melden würde was er aber wieder nicht tat.

Was würdet ihr in diesem Fall tun? Ist das rechtens dass der Kunde derart lange auf sein Handy verzichten muss und auf eine angebliche Antwort des Versandunternehmens zu warten? Ist es nicht so dass der Händler verpflichtet ist erstmal Schadensersatz zu leisten? Der Kunde fühlt sich extrem an der Nase herum geführt und sieht es nicht ein Länger zu warten. Der Händler brachte Sprüche wie: „Ich will Ihnen keine Angst machen aber ein anderer Kunde musste mal 6 Monate warten“

Würde mich sehr über eure Meinungen bzw. tips freuen.

Vielen Dank!!

hi,

nun ist es erst mal so, dass bei einen Kauf die Haftung des Versandes der käufer übernimmt, außer es ist etwas anderes abgesprochen. Daher währe es wichtig zu wissen, ob das Handy als (Bezeichnungen der Post) Päckchen (unverischert) oder als Packet (Versichert, aber nicht vom Versänder sondern von der Versandfirma).

Da der Verkäufer ab seiner Ladentür quasi keine Haftung mehr über die Wahre mehr hat ist es doch schon mal einen Service, dass er mit der Zustellfirma dies Regelt und nicht die betroffene Person die Arbeit hat.

allerdings möchte ich noch hinzufügen, dass ich kein Rechtsexperte bin, daher würde ich noch auf andere Antworten warten.

Dennoch füge ich ein Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag ein, dies lautet:

"Nach § 446 BGB geht mit der Übergabe der verkauften Sache an den Käufer die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache auf den Käufer über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die Sachgefahr (das heißt er trägt das Risiko von Verlust oder Verschlechterung, der Verkäufer muss nicht nochmals leisten) und die Vergütungsgefahr (das heißt er muss den noch nicht entrichteten Kaufpreis zahlen, auch wenn die Sache zerstört oder beschädigt ist).

Versendungskauf [Bearbeiten]

Beim Versendungskauf geht die Gefahr nach § 447 BGB schon mit der Übergabe an die zur Versendung bestimmten Personen über. Das gilt allerdings nicht beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 2 BGB)."

Hallo Naseweis,

nun ist es erst mal so, dass bei einen Kauf die Haftung des
Versandes der käufer übernimmt, außer es ist etwas anderes
abgesprochen.

Das ist schlichtweg falsch.
Bei Verbrauchsgüterkauf trägt der Unternehmer gem. § 474 unter Ausschluß von § 447 BGB das gesamte Transportrisiko.
Sprich:
Verkäufer = Unternehmer, Käufer = privat -> Versandrisiko bei Verkäufer.
Und das unabhängig von der Versandart (gilt auch bei unversichertem Versand).

Da der Verkäufer ab seiner Ladentür quasi keine Haftung mehr
über die Wahre mehr hat ist es doch schon mal einen Service,
dass er mit der Zustellfirma dies Regelt und nicht die
betroffene Person die Arbeit hat.

Ebenfalls falsch!
Der Transporteur hat einen Vertrag mit den Versender und und nicht mit dem Empfänger!
Ergo muss der Versender einen Schaden / Verlust beim Transporteur anmelden.

Grüße von
Tinchen

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Bei Verbrauchsgüterkauf trägt der Unternehmer gem. § 474 unter
Ausschluß von § 447 BGB das gesamte Transportrisiko.
Sprich:
Verkäufer = Unternehmer, Käufer = privat -> Versandrisiko
bei Verkäufer.
Und das unabhängig von der Versandart (gilt auch bei
unversichertem Versand).

ist es nicht ein Gebrauchsgüterkauf, da ja ein Handy nicht gverbraucht wird?

Vielen Dank erstmal für eure Antworten. Was würdet ihr denn nun in diesem Fall warten? Der Kunde wartet nun bereits 11 Wochen und von der Handy Firma kommen nur „billige“ Ausreden es sieht so aus als wenn die sich garnciht richtig kümmern wollen.

Kann der Kunde nun einen Ersatz innerhalb einer bestimmten Frist fordern oder muss er wirklich auf die Versandfirma warten was ja scheinbar unglaublich lange dauert.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ist es nicht ein Gebrauchsgüterkauf, da ja ein Handy nicht
gverbraucht wird?

Ein Verbrauchsgut wird nicht „verbraucht“.
Ein Verbrauchsgut wird für den privaten Gebrauch oder Verbrauch hergestellt und gehandelt. Der Unterschied dazu ist ein Investitionsgut oder ein Rohstoff.

Also doch Verbrauchsgut!

Grinsend,
Tinchen

Vielen Dank erstmal für eure Antworten. Was würdet ihr denn nun in diesem Fall tun? Der Kunde wartet nun bereits 11 Wochen und von der Handy Firma kommen nur „billige“ Ausreden es sieht so aus als wenn die sich garnciht richtig kümmern wollen.

Kann der Kunde nun einen Ersatz innerhalb einer bestimmten Frist fordern oder muss er wirklich auf die Versandfirma warten was ja scheinbar unglaublich lange dauert.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

kann mir bitte jemand weiterhelfen? Oder wisst ihr in solch einem Problem auch nicht weiter? Ich möchte nur wissen wie es rechtlich aussieht.

Vielen Dank.

Bitte bitte helft mir doch nochmal einmal weiter. Nur auf diese eine Frage.

Was würdet ihr denn nun in diesem Fall tun? Der Kunde wartet nun bereits 11 Wochen und von der Handy Firma kommen nur „billige“ Ausreden es sieht so aus als wenn die sich garnciht richtig kümmern wollen.

Kann der Kunde nun einen Ersatz für sein verloren gegangenes Handy von der Handy Firma innerhalb einer bestimmten Frist fordern oder muss er wirklich auf die Versandfirma warten was ja scheinbar unglaublich lange dauert.

Hallo,
ianal!

Der Kunde sollte dem Händlern eine Frist von etwa 3Wochen zur Entschädigung für das verloren gegangene Handy setzen. Wann oder ob überhaupt der Händler durch den Versender entschädigt wird, muss ihn doch gar nicht interessieren - das ist das Problem des Händlers.
Und nach dem Verstreichen der Frist sollte der Kunde einen Rechtsanwalt aufsuchen, der weitere Schritte unternimmt - incl. Erreichen der Kostenerstattung auch der Rechtsanwaltskosten durch das Händler. Darauf sollte der Kunde den Händler auch bei der Fristsetzung schon hinweisen. Günstig wäre ein Beweis für die Fristsetzung. Also Brief unter Zeugen in den Umschlag und als Einschreiben versenden.

Aber: ianal!

Gruß
loderunner