Hallo liebe Community,
folgendes Szenario:
Ein Kunde gibt einem freiberuflichen Texter einen Auftrag über einen Text, z.B. für eine Imagebroschüre. Der Text wird geliefert und in den vereinbarten 2 Korrektursteps überarbeitet. Der Kunde lobt den Text.
Der Kunde bezahlt den Text fristgemäß, aber er gibt den Text nicht frei. Argument: Der Kunde hätte am Ende noch so viel selbst ändern müssen.
Fragen:
Welche Textversion sollte der Freelancer freigegeben bekommen, um für Druckfehler etc. nicht haften zu müssen? Die von ihm gelieferte Version oder die vom Kunden geänderte Version? (Ich persönlich kenne letztere Variante, aber ein Bekannter meinte, dass die gelieferte Variante auch ok wäre, weil das den gelieferten Status dokumentiert – alles danach wäre Kundenarbeit. Was stimmt?)
Mit welchem Argument könnte der Freelancer die Freigabe „erzwingen“, ohne dem Kunden gleich auf die Füße zu treten? Ein Rechtsstreit ist nicht erstrebenswert.
Vielen Dank
sgw
Ich verstehe deine Frage nicht und vermute, dass es auch anderen so ergeht. Ein Kunde beauftragt einen Text, der entworfen und dann auch bezahlt wird. Damit ist der Vertrag erfüllt, und beide Vertragsparteien haben, was ihnen zusteht.
Was verstehst du unter Freigabe? Was genau will der Beauftragte denn mit dem Text machen, wozu es dieser Freigabe bedarf?
Hallo Benvolio,
entschuldige, das hätte ich noch dazuschreiben können:
In der PR-Branche ist es üblich, dass Texte vom Kunden freigegeben werden müssen. Ein Beispiel: Der Kunde entdeckt in seinem Flyer einen Schreibfehler, ärgert sich und will vom Auftragnehmer die Kosten für den Druck wiederhaben. Deshalb stehen Kunden i.d.R. in der Pflicht, die Texte auf Richtigkeit zu überprüfen – im eigenen Interesse.
Ich hoffe, jetzt ist es verständlicher.
Gruß
sgw
Es geht dir also darum, dass der Kunde den Text in der von ihm überarbeiteten Fassung verwenden und veröffentlichen möchte, und dass der Beauftragte Sorge hat, für diese vom Kunden erschaffene Fassung irgendwie haften zu müssen, oder wie? Wenn das der Fall ist, so verstehe ich diese Sorge nicht ganz. Es ist doch die Entscheidung des Kunden, was er mit seinem Text macht, und wenn er ihn verändert, dann fällt das doch nicht auf den Auftragnehmer zurück. Wenn ich dich falsch verstehe, dann schildere doch bitte mal, was genau denn passieren könnte, was dem Auftragnehmer schaden könnte.
Hallo,
Es ist doch die Entscheidung des Kunden, was er mit seinem Text macht, und wenn er ihn verändert, dann
fällt das doch nicht auf den Auftragnehmer zurück.
Theoretisch sehe ich das genauso. Ich habe es aber in einem alten Job erlebt, dass der Kunde den Auftragnehmer (in diesem Fall: trotz Freigabe) in Haftung nehmen wollte. Die Freigabe hat letztendlich Schlimmeres verhindert. Also wäre es doch in meinem Szenario ein enormes Risiko, auf die Freigabe zu verzichten.
Was könnte schaden? Zum Beispiel besagte Druckkostenrückerstattung, vermeintliche Ansprüche von Dritten, die via Anwalt geklärt werden müssen und zu Lasten des Freelancers gehen könnten etc. Da steht man mit einer Freigabe doch wesentlich sicherer da.
Nur: welche Version ist die „richtige“?
Danke für deine Mühe und Grüße
sgw
Ich verstehe den Fall jetzt so, dass du folgendes Szenario befürchtest: A beauftragt B mit dem Entwurf eines Textes und ändert diesen dann. B selbst gibt den geänderten Text in eine Druckerei, und A beschwert sich dann, dass dieser Text von ihm selbst eingebaute Fehler enthält. Richtig so?
Allerspätestens dann, wenn B den A auf die Fehler hingewiesen hat, und wenn A trotzdem den Druck wünscht, liegt das, was du Freigabe nennst, doch vor. Man kann eine ausdrückliche Freigabeerklärung nicht erzwingen, aber B erleidet auch keinen Nachteil, wenn er, am besten schriftlich dokumentiert, nachweisen kann, dass A den Text genau so haben wollte.
Hallo
(Reine Praxisantwort…)
In der PR-Branche ist es üblich, dass Texte vom Kunden
freigegeben werden müssen. Ein Beispiel: Der Kunde entdeckt in
seinem Flyer einen Schreibfehler, ärgert sich und will vom
Auftragnehmer die Kosten für den Druck wiederhaben. Deshalb
stehen Kunden i.d.R. in der Pflicht, die Texte auf Richtigkeit
zu überprüfen – im eigenen Interesse.
Ich erteile eine Freigabe (bei mir zB Übersetzungen) nur dem, der Folgearbeit leistet. Wenn also der Texter die Aufgabe hat, auch gleich den Satz oder den Druck zu organisieren, bekommt er von mir das ok, das der Text in der mir vorliegenden Form so genutzt werden soll.
Verarbeite ich den Text selbst weiter (oder lasse weiterverarbeiten) gibt es neben evtl. Lob oder Kritik nur zwei Arten von relevantem Feedback, die Bezahlung nach Auftragserledigung, oder die Arbeit wird nicht akzeptiert (kein Geld, Änderungswunsch etc.).
Eine Freigabe wie in deinem Fall halte ich für unüblich. Eine Freigabe enthält ja auch immer wozu etwas freigegeben/Erlaubtnis erteilt wird und das funktioniert hier ja nicht, was soll der Kunde dir schreiben? Die Freigabe zur Nicht-Weiterverwendung?
Gruß, DW.
Hallo,
möglicherweise besteht Unklarheit in den Begriffen:
Eine Freigabe beim Auftraggeber holt man sich i.d.R. vor Erstellung eines Werks ein. Beispiel: Schreiner erstellt Zeichnung eines Schranks, der Kunde prüft, ob er seinen Vorstellungen entspricht, anschließend wird nach Freigabe der Schrank gefertigt. Die Freigabe dient dazu, eventuelle Unklarheiten im Vorfeld auszuräumen. Im Fall des Texters wäre diese Freigabe vonnöten, wenn er nach Texterstellung im Auftrag des Kunden diesen Text an die Druckerei weiterleitet. Da dies wie geschildert vom Kunden jedoch selbst im Rahmen eines separaten Auftrags an die Druckerei ausgeführt wird, ist der Auftraggeber hier für den Inhalt verantwortlich.
Der Kunde bezahlt den Text fristgemäß, aber er gibt den Text
nicht frei. Argument: Der Kunde hätte am Ende noch so viel
selbst ändern müssen.
Hier wird wohl die Übergabe oder Abnahme gemeint sein. Nach einigen Änderungen durch den Texter (quasi Mängelbeseitigung) nimmt der Kunde schließlich an und bezahlt die vereinbarte Summe (stillschweigende oder konkludente Abnahme).
Welche Textversion sollte der Freelancer freigegeben bekommen,
um für Druckfehler etc. nicht haften zu müssen?
Den übergebenen und vom Auftraggeber bezahlten Text.
Mit welchem Argument könnte der Freelancer die Freigabe
„erzwingen“, ohne dem Kunden gleich auf die Füße zu treten?
Nicht nötig, s. oben stillschweigende Abnahme, §640 BGB.
M.E handelt es sich hier um einen Werkvertrag.
Ein Rechtsstreit ist nicht erstrebenswert.
Braucht es auch nicht.
Franz
Hallo Franz,
möglicherweise besteht Unklarheit in den Begriffen:
Ups, ja, das kann sein. In meiner alten Agentur war immer von „Freigaben“ die Rede, auch bei „Abnahmen“. Schön, dass sich das aufgeklärt hat.
Im Fall des Texters wäre
diese Freigabe vonnöten, wenn er nach Texterstellung im
Auftrag des Kunden diesen Text an die Druckerei weiterleitet.
Da dies wie geschildert vom Kunden jedoch selbst im Rahmen
eines separaten Auftrags an die Druckerei ausgeführt wird, ist
der Auftraggeber hier für den Inhalt verantwortlich.
Summe (stillschweigende oder konkludente Abnahme).
Welche Textversion sollte der Freelancer freigegeben bekommen,
um für Druckfehler etc. nicht haften zu müssen?
Den übergebenen und vom Auftraggeber bezahlten Text.
Mit welchem Argument könnte der Freelancer die Freigabe
„erzwingen“, ohne dem Kunden gleich auf die Füße zu treten?
Nicht nötig, s. oben stillschweigende Abnahme, §640 BGB.
M.E handelt es sich hier um einen Werkvertrag.
Vielen Dank für deine Hinweis und sogar den Paragraphen. Das hilft mir sehr weiter.
Herzliche Grüße
sgw