Hallo,
Ein Anbieter hat einen Onlineshop eröffnet und die Möglichkeit mit angeboten, die Artikel bei Abholung zu bezahlen. Nun hat ein Kunde eine Bestellung aufgegeben und angeklickt die Ware bei Abholung zu bezahlen.
In den AGB’s ist angegeben das die Ware innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden muss. Der Kunden wurde auch angeschrieben, wann er die Ware abholen kann. Bisher kam jedoch keine Reaktion vom Kunden.
Hier meine Frage:
Kann man dem Kunden nach 14 Tagen, wie bei einer Bestellung per Vorkasse oder Rechnung, eine Mahnung schicken?
MfG