Kunde holt ware nicht ab, darf gemahnt werden?

Hallo,

Ein Anbieter hat einen Onlineshop eröffnet und die Möglichkeit mit angeboten, die Artikel bei Abholung zu bezahlen. Nun hat ein Kunde eine Bestellung aufgegeben und angeklickt die Ware bei Abholung zu bezahlen.
In den AGB’s ist angegeben das die Ware innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden muss. Der Kunden wurde auch angeschrieben, wann er die Ware abholen kann. Bisher kam jedoch keine Reaktion vom Kunden.
Hier meine Frage:
Kann man dem Kunden nach 14 Tagen, wie bei einer Bestellung per Vorkasse oder Rechnung, eine Mahnung schicken?

MfG

Ein Anbieter hat einen Onlineshop eröffnet und die Möglichkeit
mit angeboten, die Artikel bei Abholung zu bezahlen. Nun hat
ein Kunde eine Bestellung aufgegeben und angeklickt die Ware
bei Abholung zu bezahlen.

Käufer = Verbraucher?

In den AGB’s ist angegeben das die Ware innerhalb von 14 Tagen
abgeholt werden muss. Der Kunden wurde auch angeschrieben,
wann er die Ware abholen kann. Bisher kam jedoch keine
Reaktion vom Kunden.
Hier meine Frage:
Kann man dem Kunden nach 14 Tagen, wie bei einer Bestellung
per Vorkasse oder Rechnung, eine Mahnung schicken?

Klar. Aber da es sich vermutlich um einen Fernabsatzvertrag handelt, könnte der Kunde den immer noch widerrufen. Man kann den Käufer also nicht zur Erfüllung des Vertrages zwingen. Insofern stellt sich die Frage nach Sinn und Zweck einer Mahnung.