Hallo,
ein Dienstleister fordert von einem Kunden einen Minimalbetrag, z. B. 90 Euro ein, der Kunde ist aber der Meinung, diesen Betrag nicht zu schulden. Als der Dienstleister trotzdem das Mahnverfahren einleitet, stellt er fest, dass der Kunde inzwischen im Ausland lebt, die neue Anschrift wird ihm bekannt.
Muss der Kunde, falls der Lieferant zu Gericht geht, aus dem Ausland anreisen?
Oder könnte er einen Rechtsanwalt beauftragen?
Oder wird das wegen das als Bagatellklage abgewiesen,
weil der Aufwand im Vergleich zum Klagewert unvertretbar hoch ist?
Grüße
Carsten