versandhändler A kauft bei Fa. B waren auf ziel. die zahlungsfrist ist großzügig gestaltet. es wurde vereinbart, dass bei verkauf von teilen der ware auch sukzessiv ein teil der rechnung schon vor fälligkeit bezahlt wird.
A verkauft munter und schert sich nicht um die vereinbarung.
nachdem das zahlungsziel einen monat überschritten ist und zahlungserinnerungen fruchtlos geblieben sind, fragt man nochmal persönlich nach, was denn nun mit der offenen rechnung sei.
als antwort bekommt man, dass das nicht so gelaufen wäre, wie er sich das vorgestellt hatte und nur ca. 50% der ware verkauft wurde, und der rest zurückgeschickt werden solle.
B will seine ware nicht zurück, sondern seine (gesamte) kohle. daraufhin erwidert A, dass man sich dann halt sein geld gerichtlich erstreiten solle…
was würdet ihr tun ?
die leier mit einem mahnbescheid, dem dann ohne angaben von gründen wiedersprochen werden kann oder gleich klage einreichen ?
kann man hier evtl. sogar von einem eingehungsbetrug ausgehen, da der käufer offensichtlich von anfang an nicht gewillt war, die ware zu bezahlen ?
die leier mit einem mahnbescheid, dem dann ohne angaben von
gründen widersprochen werden kann oder gleich klage
einreichen ?
Kommt darauf an, wo der Schuldner sitzt und wie hoch der
Gegenstandswert ist.
400km luftlinie, da wo jetzt die landschaften blühen…
GW sei 5.000,00
kann man hier evtl. sogar von einem eingehungsbetrug ausgehen,
da der käufer offensichtlich von anfang an nicht gewillt war,
die ware zu bezahlen ?
Offensichtlich ist das nicht.
sicher nicht, aber es wurde sukzessive zahlung zugesichert von anfang an, je nach verkaufsstand und durch die jetzige äußerung mit dem tenor: „ich habe keine lust zu zahlen, holt doch die kohle übers gericht“ impliziert das doch schon, dass von anfang an zumindest eine gewisse zahlungsunwilligkeit vorlag. beweisen wird man das nicht können, aber zumindest steht der verdacht des eingehungsbetruges im raum !?
zumindest ein kurzer hinweis auf diesen sachverhalt wäre evtl. als beschleuniger dienlich…
naja
btw: im prinzip kann man in D ohne weiteres einfach eine rechnung nicht zahlen, ohne dafür rechtlich belangt zu werden. halt außer mahnverfahren und gerichtliche beitreibung usw.