Kunde klaut Zeit, zahlt nicht. Rechtsgrundlage?

Hallo,

Max Mustermann ist Freiberufler und bekam kürzlich eine Freiberufler-Stelle angeboten. Im Telefonat sagte Max klar und deutlich, dass er die Anforderungen der angebotenen Stelle nicht erfüllt, im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit (die einen Teil der Tätigkeit der Stelle abdeckt) könne man aber kooperieren. Es wurde ein Sondierungsgespräch dafür vereinbart.

Als Max nach stundenlanger Fahrt pünktlich erscheint, teilt man ihm nach einer erheblichen(!) Wartezeit mit, dass er nicht benötigt werde. Das Gespräch dauerte ca. 20 min und beinhaltete keine Sondierung.

Max stellte aus Ärger über diese Behandlung eine Rechnung über die Hälfte des Zeitaufwandes und bekommt nun vom Gesprächspartner 1/4 der Rechnungssumme angeboten, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gebe. Solche Konstellationen fielen unter „Akquise“. Auch bezieht sich der Gesprächspartner auf das Arbeitsrecht(?!).

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage oder sollte Max das „Angebot“ annehmen?

Max hat mal für eine Begutachtung eines Handwerkerobjekts bereits Geld gezahlt. Allerdings wusste Max vorher, dass das kostenpflichtig ist. Der Kunde hier wusste das nicht (weil Max normalerweise Akquisegespräche nicht in Rechnung stellt). Ist die Rechnung deshalb schwierig?

Vielen Dank für eure Hilfe
sgw

Frage schon beantwortet
Hallo,

Es wurde ein Sondierungsgespräch dafür vereinbart.

Das schließt keine Rechnungsstellung ein, wenn nicht vereinbart.

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage oder sollte Max das
„Angebot“ annehmen?

Würde ich machen.

Max hat mal für eine Begutachtung eines Handwerkerobjekts
bereits Geld gezahlt. Allerdings wusste Max vorher, dass das
kostenpflichtig ist.

Eben

lg
Richard