Hallo Forum ,
ich habe da mal ein Problem und hoffe das sich jemand hier damit auskennt . Ich bin 2006 zusammen mit einer Frau und deren 3 Kinder (nicht meine) in ein Haus zur Miete eingezogen .Die Frau war Hauptmieter ich stand aber mit im Mietvertrag .Sie hat sich beim Energieversorger Eon Hanse angemeldet welcher dann auch der Anbieter war . Anfänglich stand in jeder rechnung die geschickt wurde von denen Ihr Name , irgentwann stand dann auch meine Name mit auf den Anschreiben ohne das ich mich jemals bei der Eon Hanse gemeldet hätte .Ich bin Anfang 2009 aus dem Haus ausgezogen da wir uns getrennt hatten sie 3 Monate nach mir .Jetzt meine Frage : War ich jemals Kunde der EON Hanse ? Ich habe mich bei denen nie Angemeldet es lief immer alles über den Namen der Frau (Kontoabbuchungen usw.)Jetzt bekomme ich nach fast 3 Jahren von einem Anwaltsbüro eine Rechnung die nach Rücksprache mit denen aus genau dieser Zeit stammt es soll die Abschlußrechnung von 2009 sein die sie wohl nicht gezahlt hat und jetzt wollen die das Geld von mir . Ist das so Richtig ? Ich würde ja denken auf Grund dessen das ich nie einen vertrag mit der EON Hanse geschlossen habe ist die Rechnung ja auch nicht von mir zu begleichen .Bedanke mich schon mal für Hilfreiche Antworten .
Verträge können auch stillschweigend geschlossen werden, so wie in Deinem Fall.
Du verbrauchst Strom in einer Wohnung und damit kommt im Normalfall ein Vertragsverhältnis mit Dir und dem Anbieter zustande.
Dafür muss man sich nirgendwo „anmelden“.
Also musst Du zahlen - Du hast den Strom ja auch verbraucht.
ale Ehepaar ist man entsprechend mit Vertragspartner, es sei denn man trifft „schriftlich“ und rechtlich Einwandfrei andere Vereinbarungen. Entsprechend solltest du dir einen Fachanwalt nehmen und das Thema genau beleuchten. Grundsätzlich bist du erstmal wohl mit in der Pflicht.
Ersteinmal danke für die schnelle Antwort …ich verstehe nur eines nicht …Vertragspartner war ja die Frau die sich auch beim Energieversorger angemeldet hat .Der Energieversorger hat von sich aus einfach meinen Namen in Anschreiben mit eingefügt und erst ca. nach 1,5 Jahren. Würde je bedeuten das zum Beispiel ein Telefonanschluß der auf Ihren Namen gelaufen ist ebendso automatisch auch meiner gewesen wäre?oder wie darf ich das verstehen ?
Hallo.
Das ist Vertragsrecht, weniger Mietrecht.
Ich würde mich erst an EON wenden, ob ich dort als Vertragspartner auftauche. Wenn ja, wieso.
Grundsätzlich: Wenn ich keinen Vertrag schließe, bin ich auch kein Ansprechpartner zur Erfüllung dieses Vertrages.
Hier kann aber anderes Recht hinzukommen:
Duldung: Der Partner hat sich, obwohl ihm die geänderte Anschrift deutlich war, nicht dagegen gewährt.
Er war Mitnutzer (im Sinne von Grundversorgungsverträge gibt es im Energieversorgungsbereich durchaus andere Ansätze als das private Vertragsrecht)
Es war eine eheähnliche Gemeinschaft.
Wobei aber auch Lebensgemeinschaften teilweise auch wie eine Ehe gewertet werden. Das muss entsprechend genau von einem Anwalt bewertet werden welcher Natur diese Gemeinschaft war. Also ob es wirklich eine Lebens- oder z.B Wohngemeinschaft war.
danke für die Antwort aber wir waren nicht verheiratet macht
das einen Unterschied?
Das ist eine Frage für Juristen und nicht für Stromexperten. Frag einen Anwalt.
Aber Du hast etwas verbraucht und daher ist es ja auch legitim zu erwarten, dass Du dafür zahlst, oder nicht?
Hallo Nordsee,
Ich bin sonderlich bewandert in solchen fragen, aber, was ich nicht unterschreiben habe, dafür stehe ich auch nicht gerade. Schreibe die Firma an und fordere den Vertrag an, welches sie mit dir angeblich geschlossen haben. Ich vermute, die suchen einen Zahler für eine Rechnung, welche offen ist. Wenn du diesen Strom nicht selbst benötigt hast und keinen Vertrag unterschrieben hast, wurde ich dass nicht zhalne. Warte aber ab, was die auf dein schreiben antworten.Haben die eisnen solchen Vertrag nicht, Zeile ihnen mit, dass du den Betrag nicht zahlen wirst. Das schreiben als einschreiben, sodass du einen Beweis der Antwort hast.
Hoffe, es hilft dir ein wenig.
Gruß
Hallo, Eon Hanse hat nicht Ihre Frau mit Energie beliefert, sondern die Wohnung. Da Sie zumindest im Mietvertrag als Mieter mit erwähnt sind, dürfte ein „Rauskommen“ aus dieser Angelegenheit schwierig sein, da jeder Mieter haftet.
hallo …das ist mir schon klar das eon hanse nicht meine ehemalige lebensgefährtin mit strom versorgt hat sondern die wohnung …frage mich dann wozu man sich beim energieversorger anmelden muß ? dann würde auch die rechnungsanschrift lauten an die bewohner des hauses …
Hallo,
wenn Sie also im Mietvertrag standen, waren Sie bis zu Ihrer Kündiung auch Mieter des Hauses. Der Hauseigentümer hat wohl mit der EON Hanse als Enegieanbieter.
Solange Sie also Mieter mit der Frau gegenüber dem Hauseigentümer waren, haben Sie auch die Nebenkosten -sogar gesamtschuldnerisch mit der Frau- zu zahlen. Wenn also bei der Frau nichts zu holen ist, dürften Sie zahlen müssen.
Wenn Sie aber sichtbar -wie auch immer- aus dem Mietverhältnis ausgeschieden waren, kann der Hauseigentümer von Ihnen ab dem Tage des Auszuges / ab dem Tage „Ende Ihres Mietverhältnisses“ nichts von Ihnen verlangen. Aus Ihrem Text konnte ich das nicht klar erkennen.
Wer wann wo was abgebucht hat, ist nicht von Bedeutung. Wichtig ist, wer ist Vertragspartner, das waren auch Sie.
MfG
PB
hallo und danke für die antwort … ich war zwar vertragspartner gegenüber dem vermieter das ist klar …da dieser aber nichts mit strom und gas zu tun hatte und als mieter wir selbst verantwortlich waren …hat der vermieter doch mit der sache garnichts zu tun oder ? vertragspartner war in dem moment doch der energieversorger und der jenige der sich bei diesem angemeldet hat oder nicht ?
Hallo, ich habe Ihren Einwand zum Anlass genommen, noch einmal intensiv über die Sache nachzudenken. In meiner ersten Antwort hatte ich ein Urteil des Landgericht Oldenburg im Kopf. Dort wurde geurteilt, dass allein schon ein Liefervertrag zustande gekommen ist, dass fortdauernd Strom über diesen Anschluss bezogen wurde und sogar hierzu ein schriftlicher Vertrag nicht erforderlich sei… Ferner sei es unerheblich über wen der Kontakt zum Lieferanten zustande kam und auf wessen Namen der Anschluss geführt werde. Da es sich für die Abnahme von Strom um ein Geschäft zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfes handelt, würden beide „Eheleute“ gleichermaßen verpflichtet. Nun waren Sie- wie ich noch einmal nachgelesen habe- nicht durch Heirat in diese Vertragsbeziehung eingebunden. Insofern tendiere ich nun zu der Meinung, dass eine Vertrag Ihrer damaligen Partnerin alleinig in der Verfügung Ihrer Partnerin lag und Sie für diese „Schulden“ nicht zuständig sind. Ich würde einen Anwalt für Vertragsrecht dazu befragen.
um welche Verträge handelt es sich denn bei EON Hanse? Normaler Weise laufen die Energiekosen für Heizung, Warmwasser, Kaltwasser usw. über den Namen des Vermieters. Lediglich die Stromrechnung läuft direkt über den Abnehmer. Bevor ich die genauen Vertragsverknüpfungen nicht kenne, muss ich mich zurück halten. Woher hat die EON Hanse denn Ihren vollständigen Namen, wenn Sie damit gar keinen Vertrag haben?
MfG
PB
es geht wohl um strom und gas hat das anwaltsbüro mit telefonisch mitgeteilt als ich da angerufen habe …der witz ist über meiner aktuellen anschrifft woher sie die auch immer hagen steht *premiumadresse* das sollte da sicher nicht stehen …wie ich schon geschrieben hatte war in den ersten 1,5 jahren bei sämtlichen schreiben der eon hanse immer nur die lebensgefährtin die ansprechpartnerin und von einem schreiben zum anderen standen in der adresse dann beide namen …hatte mich zwar gewundert aber da nicht nachgefragt
interessante Frage. Also wenn du nicht im Vertrag von eon drin stehst, dann solltest du eigentlich nichts zu befürchten haben. Der Mietvertrag hat ja im Übrigen auch nichts mit einem Stromanbieter-Vertrag zu tun. Warum dein Name plötzlich mit auf den Rechnungen steht, kann dir eigentlich nur deine Ex-Freundin sagen. Von wem sollten die schließlich sonst deinen Namen wissen.
Die von eon sollen dir eine Kopie des Vertrages mal zuschicken; dann kann man mit Sicherheit sagen, ob du dich an den Jahreskosten von 2009 mit beteiligen musst oder nicht. Vorerst würd ich aber nichts zahlen - bis zur Klärung der Sache.
Naja, wünsch dir viel Erfolg und schreib mal wieder, wenn es was Neues gibt.
also, wenn die Forderung den Zeitraum betrifft, in welchem Sie dort wohnhaft waren, kann man von Ihnen eine Summe fordern, da Sie ja die Lieferung auch in Anspruch genommen haben. Betrifft die Forderung aber den Zeitraum nach Ihrem Auszug, brauchen Sie nur mitzuteilen, dass in in dem besagten und geforderten Zeitraum weder Mieter, Mit- oder Untermieter waren, sondern dort nur Frau XY wohnhaft und Nutznießer war. Sie lehnen die Zahlung ab und erklären ausdrücklich, dass Sie die Forderung nicht anerkennen.
MFG
PB
Wesentlich ist, wer Vertragspartner von EON war. Fordere von EOn die Vertragsunterlagen an und lasse dir von ihnen nachweisen, dass du Vertragspartner von ihnen bist. Das werden sie nicht können. Also haben sie auch keinen Anspruch. Denn Ansprüche entstehen nur aufgrund abgeschlossener Verträge.