Kunde will 'Rechnungslegung', Was meint er?

Liebe Experten.
Ich bin seit mehreren Jahren nebenberuflich selbstständig und habe meine Verträge bisher immer mündlich oder per Email gemacht. Ich habe in der Regel ein schriftliches Angebot über eien Festpreis gemacht, dem wurde per Email zugesagt, ich habe meine Arbeit gemacht, das Ganze abgesegnet, ich habe eine Rechnung geschrieben, fertig!

Jetzt habe ich einen Kunden mit dem ich ein Gespräch hatte, danach habe ich ein Angebot geschrieben und er möchte mit mir zusammen arbeiten. Allerdings hat er mir eine Mail mit folgendem Satz zukommen lassen:

Desweiteren hätte ich gern eine Rechnungslegung über den angebotenen Festbetrag mit Rechnungsdatum 30.09.2008 mit den vereinbarten Zahlungszielen über:
50% der Rechnungssumme nach erfolgter Leistung x
25 % der Rechnungssumme nach erfolgter Leistung y
die restlichen 25% nach Fertigstellung

Jetzt bin ich ein wenig ratlos und möchte auch ungern ihn direkt fragen, weil das wohl ein wenig unprofessionell rüberkommt. Ich habe schon einige Freunde gefragt, die teilweise mit größeren Unternehmen selbstständig sind und keiner konnte sich so richtig einen Reim machen. Die Zahlung in Teilbeträgen hatte ich übrigens erbeten.

Die bisher plausibelste Annahme war, daß er eine Auftragsbestätigung mit eben jener genauen Definition der Zahlungsziele möchte, um sich abzusichern und das genau zu klären.

Aber was genau hat es dann mit dem Datum auf sich. Ich kann doch auf keinen Fall jetzt schon eine Rechnung mit aktuellem Datum schreiben, wenn ich die Leistung vielleicht erst in 3 Wochen erbracht habe…

Ich hoffe, jemand kann mir da weiterhelfen. Ansonsten schreibe ich erstmal eine Auftragsbestätigung und hoffe, daß er damit zufrieden ist.

Vielen Dank schonmal im Voraus!
Martha

Papier, Auftragsbestätigung
Hallo Martha,

da will wohl jemand gerne Papier sehen. Mindestens mit deiner persönlichen Unterschrift, am Besten noch mit Stempel.

Die bisher plausibelste Annahme war, daß er eine
Auftragsbestätigung mit eben jener genauen Definition der
Zahlungsziele möchte, um sich abzusichern und das genau zu
klären.

So sehe ich das auch und so machen wir das hier auch, nachdem der Vertreib Sondervereinbarungen geklärt hat.

  • Angebot
  • Bestellung (vom Kunden)
  • Auftragsbestätigung
  • Lieferschwein
  • Abnahme (falls erfo.)
  • Rechnung
  • Mahnung (falls erfo.)

Gruß

Stefan

Vielen Dank für die Antwort.
Ich werde eine Auftragsbestätigung / Vertrag verfassen in dem alle Bedingungen genau geklärt sind.

Trotzdem macht es mich skeptisch, daß er ein Datum genannt hat, auf das die „Rechnungslegung“ datiert werden soll. Ich werde ihn wohl fragen, was er genau gemeint hat. Damit lassen sich am Besten alle Klarheiten beseitigen.

Ich finde es aber beruhigend, daß auch die „Fachleute“ nicht verstehen, was genau er meinte. Das bedeutet, es liegt nicht allein an meiner Unwissenheit :wink:

Gruß
Martha

Hallo Martha,

also für mich sieht das so aus, als wenn er eine Rechnung haben möchte mit Rechnungsdatum 30.09.08.

Das hat bestimmt bei ihm interne Gründe. Vielleicht hat er ein monatliches Budget für gewisse Leistungen, welches im September noch nicht ganz ausgeschöpft ist, aber im Oktober schon verplant ist?

Just my 2 cents :wink:

Viel Erfolg
Belini

Hi

Trotzdem macht es mich skeptisch, daß er ein Datum genannt
hat, auf das die „Rechnungslegung“ datiert werden soll. Ich
werde ihn wohl fragen, was er genau gemeint hat. Damit lassen
sich am Besten alle Klarheiten beseitigen.

Wahrscheinlich braucht er dieses Datum aus steuerlich, buchhalterischen Gründen. (Abweichendes Geschäfsjahr wäre z.B. eine Möglichkeit)

Gruß
Edith

Desweiteren hätte ich gern eine
Rechnungslegung über den angebotenen
Festbetrag mit Rechnungsdatum 30.09.2008 mit den vereinbarten
Zahlungszielen über:
50% der Rechnungssumme nach erfolgter Leistung x
25 % der Rechnungssumme nach erfolgter Leistung y
die restlichen 25% nach Fertigstellung

Nööö, frag ihn nicht, handele und sorge vor.

Hallo,
mein Bauchgefühl als „alter Fuchs“ sagt mir (ohne daß ich Dein Geschäft und die Besonderheit des Kunden kenne), daß Dein Kunde „klamm“ ist und Dich über den Tisch ziehen will.

„50% nach erfolgter Leistung x“ ist Wischi- waschi, da kein Spätest- Termim genannt ist. Nach ist - irgendwann - nach.(in einem halben Jahr). Wenn schon, dann: s o f o r t nach.
„25% nach…“, dito.

…„die restlichen 25% nach Fertigstellung“?

Wer stellt denn fest, wann etwas „fertiggestellt“ ist?

Solange hier kein Spätest- Termin an ein Fix- Datum (z.B. Tag der Lieferung als nachweisbar) gekoppelt ist, steht die Fertigstellung in den Sternen und somit auch das Zahlungsziel.

Du mußt alle Zahlungen an ein Fix- Datum als Spätest- Termin koppeln.
Generell gilt bei Geschäften: Lege bitte das „Schweinehund- Prinzip“ zugrunde.
Vereinbare also alles so, als wenn der Kunde im schlimmsten Fall ein „Schweinehund“ ist. das gilt auch für langjährige Geschäftsbeziehungen, denn Du weißt nicht, wie es bei Deinem Kunden aktuell aussieht.

Vertraue auch nicht auf Auskünfte, die sind bis mehrere Tage nach der Insolvenz noch positiv!

Nun werden einige Theoretiker aufschreien und auch Du wirst möglicherweise vor dieser gedanklichen Konsequenz zurückschrecken.

Glaube mir: ich war ca. 35 Jahre im Geschäft.

Gruß:
Manni

Hallo ihr Lieben und vielen Dank für die vielen Antworten.
Belini, DU hattest Recht. Ich habe ihn jetzt angerufen weil ich die Raterei satt hatte :wink:
Bei ihm geht das Haushaltsjahr zuende und er will die Rechnung noch für dieses Jahr haben. Eine Rechnung über den gesamten Betrag mit Datum 30.9.

Manni, auch Du hast Recht mit Deiner Befürchtung und Anmerkung, daß es ohne Zahlungsziel kritisch ist und hinter jedem Busch ein „Schweinehund“ lauert.

Ich habe mich trotz dieses guten Rates entschieden, das so zu machen, da ich bisher noch keine schlechte Erfahrung gemacht habe, nicht von der Sache leben muss und auch nur eine Dienstleistung anbiete, also keine Waren „vorlegen“ muss. Mir ist klar, daß ich eine Bauchlandung riskiere, das Risiko gehe ich aber bewusst ein.

Bisher habe ich mich standhaft geweigert, so „misstrauisch“ zu sein. Ich lehne allerdings auch schonmal einen Kunden ab, wenn mir mein Bauch sagt, das wird nix, mit dem hast Du nur Ärger… vielleicht ist das eben die „weibliche“ Art.

Aber ich danke Euch allen, die ihr mir in diesen ungewissen Stunden mit Rat und Tat zur Seite standet :wink: Wir werden sehen, ob mein Bauch Recht hat…

Viele Grüße
MArtha

Dezemberfieber

Trotzdem macht es mich skeptisch, daß er ein Datum genannt
hat, auf das die „Rechnungslegung“ datiert werden soll. Ich
werde ihn wohl fragen, was er genau gemeint hat. Damit lassen
sich am Besten alle Klarheiten beseitigen.

Hmm. Also wir haben auch Großkunden mit staatsählicher Jahresbudgetierung, da kann es auch sein, dass die Rechnung unbedingt noch vor Weihnachten da sein muss, aber erst im April das Material geliefert werden soll. Wobei dann auch wirklich die Rechnung gleich beglichen wird. Na ja, wir haben ja auch Vorlaufkosten und lange Lieferzeiten, da passt das schon.

Gruß

Stefan