fa. A liefert im april an firma B waren. B erbittet sich ein zahlungsziel von 5 monaten und A ist damit einverstanden, schickt die rechnung auf der der zahlungstermin so auch angegeben ist.
B zahlt nicht und bekommt eine freundliche erinnerung.
B zahlt immer noch nicht und bekommt eine etwas knackigere erinnerung.
B zahlt immer noch nicht und A überlegt jetzt einen anwalt einzuschalten.
frage:
ist das lange zahlungsziel ein problem, oder hat das keinen einfluss auf die beitreibung der forderung ?
muss B die kompletten anwaltskosten des A tragen, die mit der beitreibung in zusammenhang stehen ? können auch evtl. verzugszinsen geltend gemacht werden, oder muss das irgendwie vorher „angekündigt“ werden ?
macht es sinn, oder ist es üblich die mahnung (zumindest die zweite) per einschreiben zu versenden ?
man könnte auch ins Schreibwarengeschäft gehen und einen Antrag auf Erlass eines Manhbescheides für kleines Geld kaufen und selber ans Amtsgericht schicken.
man könnte auch ins Schreibwarengeschäft gehen und einen
Antrag auf Erlass eines Manhbescheides für kleines Geld kaufen
und selber ans Amtsgericht schicken.