ein kunde zahlt nicht die rechnung von 2005. sind zwar „nur“ 180 euro + 16%, bevor die forderung nun zum jahresende 2006 verjährt, würde ich gerne versuchen, doch noch ran zu kommen. muss ich nochmal mahnen, oder reicht die offene rechnung von 2005?
ich denke mal, ein weg wäre über den mahnbescheid.
gibt es denn andererseits auch die möglichkeit, über die IHK (bin ich pflichtmitglied) eine schlichtung einzufädeln? wer hat darin schon erfahrungen gemacht? per e-mail habe ich dem kunden auch schon angeboten, dass er wenigstens die hälfte zahlen soll. allerdings hat er nicht reagiert.
Regelverjährung gem. § 195 BGB drei Jahre (seit 2003; vorher zwei).
– Schlichtung wäre doch eigentlich eher was für den Fall, dass der Auftraggeber z.B. Mängel geltend machen will, Uneinigkeit z.B. über Verzug besteht, oder darüber, was genau beauftragt worden ist usw.
Wenn der Auftraggeber auf nichts reagiert, gibts doch eigentlich keine zwei verschiedenen Standpunkte, zwischen denen zu schlichten wäre. Sondern einen Standpunkt und ein Vakuum.
Denke, da gehts eher drum, den Titel in der Hand zu haben, bevor der Auftraggeber lächelnd die Hand hebt und vor seinen Gläubigern erstmal Ruhe hat - falls er das nicht schon getan hat…
Hallo !
Gib die Forderung doch an ein Inkasso-Unternehmen ab. Die arbeiten zum Großteil auf Provision, wenn Du kein Geld erhälst, zahlst Du auch nix!
MFG
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der Kunde hat Dir nicht die Hälfte zu bezahlen, sondern den ganzen Preis. Das geht meines Erachtens am besten über einen Anwalt. Der Anwalt teilt dem säumigen Kunden auch die auf ihn zukommenden Kosten mit, dann zahlt der ziemlich sicher, vielleicht in Raten, aber immerhin.
So schnell geht das nicht, aber bevor irgendwas verjährt, buchst Du einfach eine Ratenzahlung des Kunden in Höhe von 10 Cent ein, dann beginnt die Verjährungsfrist von neuem. Der Kunde hat die 10 Cent bar bezahlt und dafür von Dir auch einen Beleg bekommen, den Durchschlag hebst Du gut auf, das Original nimmst Du zum Anfeuern.