Wir sind ein kleines zwei Mann Handwerksunternehmen.
Einer unserer Kunden will seine Rechnung nicht nur nicht ganz bezahlen, er gab uns eine Rechnung was er bezahlt. Wir Rechnen per Stunden und nicht pro m2. Zwischen den einzelnen Arbeiten wurden immer wieder gefragt was es kostet und es wurden nur schätzungen ausgemacht,z.B. 1000€. Der Kunde behauptet das dies ein festpreis gewesen sein soll wovon aber nie die Rede war.
Jetzt will er natürlich nur die Hälfte bezahlen. Wenn wir die Materialkosten abziehen dann komme ich auf eine Stundenlohn von 6€.
Darf der Kunde so etwas machen oder kann man da etwas Unternehmen?
wenn ich es richtig verstanden habe, habt Ihr immer irgendein Preis gesagt, aber eben nur geschätzt und der Kunde dachte es wäre ein fester Preis und am Ende der Arbeit ist es dann doch teurer geworden als Ihr vorher gesagt habt.Und jetzt wollt Ihr vom Kunden das er den letztendlichen Preis bezahlt. Ja da kann ich den Kunden verstehen, der jetzt natürlich das was mehr angefallen ist nicht zahlen kann oder nicht will. Habt Ihr denn so schlecht kalkuliert das hinterher der doppelte Preis raus kommt? Das spricht nicht gerade für Euer Unternehmen.
Da könnt Ihr meiner Meinung nach nun nur noch auf das Verständnis des Kunden hoffen und ihm eine Ratenzahlung anbieten wenn er nicht gleich alles zahlen kann oder möchte.Einklagen könnt Ihr das Geld glaub ich nicht.
Viel Erfolg. Gruß Hanna.
Also dem Kunden wurde die ganze Zeit berichtet wie es weitergeht. Es waren mehrere Arbeiten zu verrichten worüber auch immer informiert wurde. Er hat in der Rechnung natürlich nicht dass doppelte aufgelistet bekommen. Er behauptet nur dass er nach m2 abrechnen kann. Er besteht auch auf seinen Festpreis inkl. Ust.
Meine Frage war darf er einfach die Rechnung stellen und wir bleiben auf unseren kosten sitzen? Er wußte zu jedem Zeitpunkt was auf ihn zukommt und hat uns auch noch Bürostunden in Rechnung gestellt die er damit verbrachte im web zu recherchieren wie es mit Materialkosten aussieht.
Hallo,
nee, da gebe ich Euch Recht. Nicht er stellt die Rechnung, sondern Ihr, weil es ist Eure Arbeit.Er kann auch nicht Euch irgendwelche Bürostunden in Rechnung stellen. Und wenn er wußte was der Endpreis ist und gesagt hat Ihr sollt weiterbauen, dann muß er auch den Preis dafür zahlen.Da gebe ich Euch auch Recht.
Vielleicht solltet Ihr doch einen Anwalt konsultieren oder bei der Handwerkskammer nachfragen. Die sind kompetent und können schlichten. Viel Erfolg. Gruß Hanna.
So viel ich weiß, darf ein Kostenvoranschlag in begründeten Fällen nur 15-20% überschriteen werden, wobei ein mündlicher Vertrag auch ein Vertrag ist. Dazu bedarf es aber handfester Beweise (z.B.: Zeugen).
6€ können bei Stundenlohn durchaus noch viel sein, es kommt auf die Arbeitsintensität an.
Der Kunde hat im Ernstfall wahrscheinlich dennoch schlechte Karten, denn man sollte sich heute bei kleinsten Zweifeln einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Jedenfalls mußte ich vor Gericht einmal einem Vergleich zustimmen, weil ich auch zu gutgläubig war und mir keinen Ko.-Voranschlag habe machen lassen. Das passiert mir heute so schnell nicht wieder.
Ich würde erst zur Handwerkkammer mir einen Rat holen .
Mündliche Angebote gehen sicher , aber man sieht hier wieder mal wie wichtig ein kurzes schriftliches Angebot ist .
Hallo,
der Kunde darf das natürlich nicht. Die Rechnung schreibt ihr und nicht der Kunde. Wir sind doch nicht bei wünsch dir was. Es ist nur schlecht, das ihr nichts schriftliches habt. Am Ende könnt ihr euer Geld nur einklagen und wenn das auf einen Vergleich raus läuft, seht ihr klaube ich, auch nicht gut aus. Euere Arbeit wieder rückgängig zu machen geht auch nicht, da macht ihr euch strafbar. In der freien Wirtschaft wird ein Stundenlohn von 6€ als sittenwiedrig angesehen. Vieleicht hilft euch das weiter.
Für euch gibt es warscheinlich doch nur eins, eine ordentliche Rechnung schreiben, diese mit den entsprechenden Worten übergeben und bei Nichtbezahlen Klagen.
Mit freundlichen Grüßen, Langfried.
Mal vorweg…ich bin kein Jurist. Ich habe aber trotzdem ein paar Tips für dich.
Leistet euch eine Rechtsschutzversicherung (für die zukunft)
Mündliche Verträge sind gültig (jedenfalls in der Schweiz) doch ist das immer so eine Sache wenns uneinigkeiten gibt. Daher mach in zukunft einen schriftlichen Vertrag. Alles was über die definierten arbeiten hinausgeht wider Schriftlich festhalten (Raportschein) und unterschreiben lassen. Natürlich zu den im Vertrag ausgehandelten konditionen.
So bleibt dir wohl nichts anderes übrig (ausser du möchtest noch viel mehr Geld in einen Anwalt investieren), als in den sauren apfel zu beissen und daraus für die zukunft zu lehrnen. Am besten lässt du dich mal richtig beraten bei deinem Berufsverband oder bei einem fachmann für slche angelegenheiten. Bestimmt gibt Musterverträge und andere hilfen.
Ich hoffe euch damit ein bisschen geholfen zu haben
Hallo Kollegen,
wenn Ihr gar nichts schriftlich habt wirds schwierig. Falls Ihr es auf richterlicher Ebene entscheidenlassen wollt, läuft es meist auf einen Vergleich hin. Ihr habt aber evtl. noch Anwaltskosten und den ganzen Aufwand und Ärger. Versucht euch einigermaßen zu einigen: lasst euch vorab schon mal das Material zuahlen und sucht für die Az eine Lösung; auch wenn die euch weh tut.
Und in Zukunft: schriftlicher Auftrag!!!
Hallo,
sorry fuer die spaete Antwort - bin aber noch im Urlaub.
Nun zur Frage:
Gehe davon aus das es ein Vertrag auf Stundenlohnbasis ist. Hier gilt das BGB und grundsaetzlich gilt wie im Kindergarten gelernt „Versprochen ist versprochen - und wird auch nicht …“
Kurzfassung: Auch ein muendlicher Vertrag gilt!!!
Gehe zu einem Fachanwalt oder zu deiner zustaendigen Innung. Dort wird man dir weiterhelfen. Weitere rechtliche Beratung wirst du im Netz (weil untersagt) wohl nicht bekommen.
Viel Erfolg dein Recht zu bekommen…
Weil Du die Expertenanfrage vermutlich wit gestreut hast, erreichte sie mitunter auch mich.
Das ist jetzt nicht die beste Wahl für eine fundierte ntwort, weil Du Deine Frage gewiss auch an Rechtsexperten richtetest.
Dann suche aber umindest schon einmal Deine Unterlagen zusammen, wie Du an den Kundenauftrag kamst und wie Du Deine Kalkulation genau aufstelltest und sie vor allem in Deinem Vertrag mit dem Kunden formuliertest.
Ich möchte den Experten verständlicherweise nur durch diesen Hinweis zuarbeiten, weil ich Dir diese Frage nicht fachlich beantworten kann.
Aber dann hast Du bei Korrespondenz mit den Rechtsexperten hier gleich alle Infos zur Hand, die sie wissen müssen.
Sorry, ich war im Urlaub! Ich bin leider keine Rechtsexpertin, aber wenn Dein Betrieb Mitglied einer Handwerkskammer ist, dann kannst Du die Rechtsberatung Deiner örtlichen HWK kostenfrei nutzen (so ist es jedenfalls bei uns in Düsseldorf). Also einfach mal bei der HWK anrufen und nach der Rechtsberatung fragen. In jeder HWK gibt es auch eine kostenfreie Betriebsberatungsstelle, Du kannst als eingetragener Mitgliedsbetrieb 15 Beratertagewerke in drei Jahren nutzen. Wahrscheinlich musst Du Deine schriftlichen Angebote zukünftig anders formulieren, um Rechtssicherheit zu haben.