Nehmen wir an eine Auszubildende in einem Autohaus. Bei ihr war ein Kunde der das Auto seiner Chefin zum reparieren gebracht hat. Die Rechnung wollte er später zahlen, da keiner da war den sie fragen konnte ob er das darf hat sie ihn gehen lassen ohne zu zahlen. Die Rechnung wurde bis jetzt noch nicht bezahlt. Und es stellte sich heraus das der Mann ein Betrüger war, der unter mehreren Namen bei der Polizei bekannt ist.
Die Frau der das Auto gehört will die Rechnung nicht zahlen. Muss sie dafür aufkommen.
die frau, der der wagen gehört, hat zwar den auftrag zur reparatur nicht erteilt, dürfte aber wohl durch die reparatur bereichert sein.
… und damit in der regel zu bezahlen haben.
Da müsste man erst einmal wissen, warum die Eigentümerin die Bezahlung ablehnt.
Ich verstehe aber leider den Sachverhalt noch nicht, wie jemand schon mehrfach als Betrüger unter verschiedenen Namen Werkstätten prellt, aber fremdnützig, weil es die Besitzerin des Autos tatsächlich geben soll und dem „Betrüger“ ja wohl das Auto überlassen hat - und spätestens dann doch das mit den verschiedenen Namen sinnlos ist.