… Frist zur Lieferung.
Hallo,
habe eine dringende Frage.
Ich habe grafische Dienstleistung erbracht. Die Materialkosten bzw. Druckkosten sind mit der Auftragsbestätigung als Vorauskasse vereinbart. Der Kunde weigert sich aber die Vorauskasse zu zahlen und setzt mir eine Frist zur Lieferung. Der Kunde hat sich einen Anwalt genommen. Der Kunde hat noch weitere offene Rechnungen die er nicht zahlt, obwohl er die Sachen erhalten hat.
Muss ich die Materialien liefern ohne das der Kunde die Vorauskasse zahlt? Das ich bei Lieferung mein Geld nicht erhalte ist auch klar.
Was nun?
Von einer Rechnung hat er ca. 3% bezahlt. Kann ich das anmahnen?
Hier sollte ein RA Antworten.
Wenn eine Vorkasse vereinbart ist und der Kunde diese nicht liefert würde ich die Leistung auch nicht erbringen. Ich würde sogar, da schon Rechnungen nicht bezahlt wurde, die weitere Leistung auch nur gegen Vorkasse erbringen. VG
Hallo Moni01,
Diese Antwort gebe ich nach meinem persönlichen Rechtsempfinden
Vorkasse vereinbart----- Beide Seiten haben sich zu dieser Leistung einvernehmlich bekannt? Wenn ja…
aus meiner Sicht, ist der Kunde ganz klar verpflichtet Vorkasse zu leisten, da er ja den Auftrag mit dieser Bedingung verknüpft, bestätigt hat.
So wie ich das beurteile kann er nicht einzelne Bestandtteile der Vereinbahrung einfordern obwohl er selbst die Vorraussetzung dafür(Vorkasse für Material…etc) nicht leistet.
Unberührt davon ist er natürlich verpflichtet die fälligen älteren Rechnungen zu bezahlen.
Absolute Sicherheit würde ich mir in diesem Fall aber auch bei einem Rechtsbeistand holen.
Darüber hinaus, empfehle ich ,sich von solchen „Kunden“ grundsätzlich zu distanzieren.Manchmal ist „kein Kunde“ billiger…
Ich drücke dir jedenfalls die Daumen
Gruß
Immo Makler
Hallo Moni01,wollte mal aus Neugier fragen wie denn dein „Fall“ zuende bzw. weiter ging.
Gruß Immomakler