Kunde zahlt Vermittler nicht, muss ich

…, vom Vermittler freiberuflich engagiert, auf mein Honorar verzichten/uneingeschränkt warten ?

Ist/Wäre z.B. ein solcher Passus in einem Werkvertrag zwischen dem u.g. Vermittler und mir - wenn dessen Kunde nicht zahlt - zwischen mir und dem Vermittler überhaupt so rechtsgültig ?

Hallo zusammen,

als rechtsunkundiger (zumindest in tiefgreifenden, rechtlichen Belangen) habe ich folgende Frage/n und hoffe hier ggfs. Antworten/Anregungen zu bekommen.

Zu den Tatsachen:

Ich bin auf Zeit als freiberuflicher Bauleiter bei einem Ingenieurbüro (Vermittler) für einen Auftrag engagiert worden. Es handelt sich um einen wirklichen Großauftrag, bei welchem ca. 1000 Handwerker und etwa 15 Bauleiter meines Gewerkes, zuzüglich etwa 40-50 anderer Gewerke, tätig sind.

Vertragsbeginn: Anfang 07.2010
Vertragsende: Mitte 10.2010

Bis einschließlich 09.2010 sind alle meine Rechnungen, mit vom Kunden abgezeichneten Arbeitszeitnachweisen, anstandslos und wie vertraglich mit dem Vermittler vereinbart, vom diesem an mich beglichen worden.

Ausgenommen die nunmehr ausstehende, für den Monat 10.2010 !!!

  • Lt. dem Vermittler wären seitens des Kunden die Rechnungen der lt. 2 Monate noch nicht ausgeglichen. Er könne daher nichtmehr in Vorlage treten und ich müsste auf den Ausgleich durch den Kunden warten. Im weiteren würde der Vermittler erstmal abwarten wollen, warum die o.g. Rechnungen an ihn noch nicht beglichen sind. Vielleicht läge es ja u.a. an meiner Person/Leistung etc.pp. -

Das o.g. Vertragsende wurde dann mal zwischenzeitlich seitens des Kunden, gegenüber dem Vermittler und von diesem gegenüber mir, um eine Woche verkürzt.

Eine Woche später hat der Kunde dann diese Kürzung rückgängig gemacht und den Vertrag unverhofft um 2 Monate (nach Rückfrage bei mir, ob ich dazu bereit wäre)), bis Mitte 12.2010, verlängert !

So, ich bin dann für die lt. Oktober und erste Novemberwoche erkrankt. Ab der zweiten Oktoberwoche habe ich meine freiberufliche Tätigkeit wieder vor Ort aufgenommen. Seitens des Kunden hat es keine Probleme o.ä. gegeben. Im Gegenteil, man war froh, dass ich zur Unterstützung wieder „an Bord“ war.

Ich habe also ganz normal wieder weiter gearbeitet

  • Es gab/gibt bis zum lt. Freitag keinerlei Mängelanzeigen, (Ab-)Mahnungen etc.pp. wegen meiner Tätigkeit, Erkrankung o.ä., weder gegenüber mir, noch gegenüber dem Vermittler, der mir dieses wohl sonst hätte mitteilen müssen/sollen -

Jetzt hat es sich lt. Mittwoch ergeben, dass die o.g. Erkrankung im laufe des Tages nochmals, jedoch wesentlich massiver, zurück meldete. In dem Zustand wäre ein Weiterarbeiten meinerseits schon aus dem Grunde der Arbeitssicherheit nicht korrekt gewesen.

Ich war also gezwungen, mich erneut am lt. Donnerstag arbeitsunfähig zu melden. Dieses habe ich telefonisch am frühen Morgen umgehend beim Kunden (der dort zuständigen Projektleitung und einem Bauleiterkollegen), sowie der Geschäftsleitung des Vermittlers getan.

Am Nachmittag habe ich - unaufgefordert - eine ordnungsgemäße AU Meldung meines Arztes an den Vermittler übermittelt. Diese AU Meldung geht über das o.g. verlängerte Auftragsende hinaus, d.h. ich werde in diesem Auftrag nichtmehr arbeiten.

Die o.g. noch offene Rechnung für 10.2010 ist, obwohl das Zahlungsziel schon wesentlich - wie vertraglich vereinbart - überschritten ist, nun der Streitpunkt zwischen dem Vermittler und mir.

Selbstverständlich liegt dieser Rechnung der ordnungsgemäße Arbeitszeitnachweis, unterzeichnet von der zuständigen Oberprojektleitung, bei !

  • Da ich ja keinen Vertrag mit dem Kunden, sondern mit dem Vermittler habe, ist dieser doch für den Ausgleich meiner Rechnung verantwortlich/dazu verpflichtet ?

  • Muss ich tatsächlich darauf warten, dass der Kunde den Vermittler bezahlt, bis ich mein Geld bekomme ? Dummerweise steht eine solche Bemerkung im geschlossenen Werkvertrag zwischen mir und dem Vermittler.

Ist dieser/ein solcher Passus pauschal so eigentlich rechtlich i.O. oder ggfs. eher rechtsunwirksam ? Ein solcher Passus benachteiligt mich doch wesentlich. Im weiteren wäre dieser Zustand ja fast so, wie wenn ich ein Vertragsverhältnis mit dem Kunden direkt hätte !

Ich meine, dass dieses Zahlungsproblem das des Vermittlers ist und er mir gegenüber seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen muss !

Ich habe ja auch keine Handhabe gegen den Kunden, da ich ja mit diesem auch keinen Vertrag habe. Würde ich an diesen direkt herantreten könnte ich ggfs. ja sogar wegen Geschäftsschädigung o.ä. durch den Vermittler belangt werden - oder ? Im weiteren bin ich der Meinung, dass meine Arbeit nicht so mangelhaft sein kann, dass der Kunde einfach deswegen die Zahlungen einstellt. Sonst wäre es doch nicht dazu gekommen, dass der Kunde mich vor kurzem um Vertragsverlängerung gebeten hätte.

Ich würde mich freuen, wenn hier diesbezüglich jemand - vielleicht aus eigener Erfahrung - Stellung dazu nehmen würde/könnte und bedanke mich schonmal vorab !

Gruß aus Freiburg

Hallo,

so etwas kann nur ein kundiger Anwalt beantworten. Also einfach bei einem beraten lassen. Das ist nicht so teuer.

Liebe Grüße und viel Glück
Angel

Hallo,

die Frage ist, so wie sie formuliert wurde, ein Verstoß gegen FAQ:1129, ich will darum auch nur mal folgenden Hinweis geben: Nach meiner Vermutung handelt es sich hier wohl nicht um einen Werkvertrag, sondern um einen Dienstvertrag - ganz egal, was als Titel drüber steht. Die Rechtsfolgen, auch bezüglich der Fälligkeit der Vergütung, bestimmen sich somit ausschließlich nach §§ 611 ff. BGB.

Gruß
smalbop