Guten Tag,
wenn der Kunde nach mehrmaliger Aufforderung die Honorarrechnung (Beratervertrag/Selbständig) nicht zahlt, kann man dann z.B. das Arbeitslaptop als Pfand zurück halten?
Danke für Ihre Hilfe!
Guten Tag,
wenn der Kunde nach mehrmaliger Aufforderung die Honorarrechnung (Beratervertrag/Selbständig) nicht zahlt, kann man dann z.B. das Arbeitslaptop als Pfand zurück halten?
Danke für Ihre Hilfe!
Nach meiner Auffassung hilft vielleicht das hier weiter:
http://www.juraforum.de/lexikon/Unternehmerpfandrecht