Kunden abwerben nach Ende der Beschäftigung

Der ehemalige Angestellte des kleinen EDV Dienstleistungsunternehmens ABC, Herr Meier, wird NACH Beendigung seines Arbeitsverhältnisses vom Kunden XYZ seines ehemaligen Unternehmens angesprochen. Kunde XYZ möchte nur noch möglichst wenig mit Firma ABC zu tun haben und fragt deswegen Herrn Meier, ob er nicht die Dienstleistungen auf eigene Rechnung übernehmen möchte. Herr Meier hat keinerlei Anstrengungen unternommen, den Kunden XYZ abzuwerben, die Initiative kam vom Kunden selbst.

  1. Kann der ehemalige Arbeitgeber ABC rechtliche Schritte gegen Meier einleiten? Wenn ja, wie stehen seine Chancen?
  2. Was wenn mehrere Kunden von ABC nur noch von Herrn Meier betreut werden wollen? (Weiterhin unter der Prämisse, dass Meier keine Abwerbungsversuche vor, während oder nach seiner Tätigkeit bei ABC unternommen hat)
  3. Muss Herr Meier u.U. die Firma ABC informieren, dass er die Kunden nun selbst betreut?
  4. Wo findet man Informationsmaterial zu diesem brisanten Thema?

Gruß

Daniel

Hallo,

wenn im Arbeitsvertrag kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart wurde und auch in den Verträgen von ABC mit XYZ keine Einschränkungen vorgesehen sind, ist dies weder ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag noch unlauterer Wettbewerb.

Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das Arbeitsverhältnis mit der früheren Firma ist für den nun selbstständigen Herrn Meier beendet. Er steht nun im direkten Wettbewerb zu seinem alten Arbeitnehmer und ist, ungeachtet dieser Tatsache, genauso ein Anbieter, wie jeder andere Mitbewerber des Marktes auch und ist über seine Kundschaft gegenüber dem früheren Arbeitgeber nicht auskunftspflichtig, etc.
Wenn der Kunde den Anbieter wechseln möchte, steht ihm dieses frei. Sein „alter“ Anbieter hat ja jederzeit die Chance, ein entsprechendes Gegenangebot abzugeben.
Es lebe der freie Wettbewerb :wink: