Herr A hat sich vor ca. einem Jahr selbstständig, mit Einbauschränke und Gleittüren die nach Maß angefertigt werden, gemacht.
Sein ex Chef, Herr B (der die gleichen Produkte verkauft hat) hat seinem laden vor ein paar Jahren zu gemacht.
Herr B übergab Herr A seine gesamte Kundenliste, mit Namen, Adressen Tel.Nr. und Herr B dürfte (zum teil) der Name der Firma von Herr B übernehmen.
Die Firma von Herr B hieß Wer Weiss Was –B- GmbH.
Die Firma von Herr A heißt Wer Weiss Was –A-.
Beide Firmen boten/bieten die (zum teil) gleiche Produkte.
Die frage: Darf Herr A diese Kunden anrufen ohne seinem Anruf vorab in einem Brief anzukündigen?
Zweck/Grund seines Anrufes ist es, diese Kunden darüber zu Informieren das es die Firma von Herr B nicht mehr gibt dafür aber seine Firma und falls sie Ersatzteile, Ergänzungen, Änderungen haben wollen oder irgendwelche Probleme, mit Produkte die sie beim Herr B gekauft haben, gibt usw. und Einbisschen Werbung für seine Firma.
so viel ich weis, dürfen firmen nur dann telefonisch werben, wenn der angerufene bei der firma schon einmal etwas gekauft hat - also kunde ist - und er sich damit einverstanden erklärt hat, dass man ihm telefonisch angebote unterbreitet.
dass die besagte firma übernommen wurde, dürfte in meinen augen keine rolle spielen, da sie weiterhin die gleichen produkte anbietet und somit eine an die kunden gerichtete telefonwerbung in deren interesse ist, sofern sie sich damit einverstanden erklärt haben.
eine nicht erwünschte telefonische werbung erfüllt den tatbestand der nötigung und ist strafbar.
doch, es ist Unsinn. (Steve hat das sogar noch harmlos ausgedrückt). Nötigung ist wirklich etwas völlig anderes.
Was geregelt wurde (meines Wissens nach) ist es, dass man nicht und ohne Ermächtigung munter Leute zur Werbung anrufen darf. Wo das genau steht und wie das im Einzelnen geregelt ist, weiss ich nicht, aber mit Nötigung hat das etwa soviel zu tun wie ein Fisch mit dem Fahradfahren.
Kaltaquise
Ungebetene Werbeanrufe von Firmen, mit denen man keine Geschäftsbeziehung hat, werden als Kaltaquise bezeichnet. In der Regel beauftragen Firmen spezielle Call Center mit der Kaltaquise. Diese Call Center rufen dann Verbraucher an und versuchen Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen.
Kaltaquise wird auch als Cold Call (Kaltanruf) bezeichnet.
Cold Calls bzw. Kaltaquise ist in Deutschland verboten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG 2004 sagt dazu in § 7:
Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen … bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung.
Fragen Sie den Anrufer sachlich nach seinem Namen, dem Firmennamen und einer ladungsfähigen Anschrift.
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Fragen Sie den Anrufer sachlich nach seinem Namen, dem
Firmennamen und einer ladungsfähigen Anschrift.
Hallo,
des Anrufers, des Callcenters oder der beauftragenden Firma? Oder von allen? Wer antwortet nach Rufnummernunterdrückung auf solchen Fragen?
Und wer gibt solche Hinweise?
Grüße
Ulf
das hat zu dem Artikel gehört, den ich aus dem Netz kopiert habe.
Klar, die werden die Fragen vielleicht nicht beantworten… aber darum ging es nicht. Versuchen kann man es zumindest.
Grüße
Deli
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also an Stelle von Herrn A würde ich zweigleisig fahren.
(so nicht schon passiert) das hier von Herrn B schriftlich absegnen lassen - man weiss ja nie… Eventuell auch mit anwaltlicher Unterstüztung, aber mit sowas kenne ich mich so gar nicht aus.
Herr B übergab Herr A seine gesamte Kundenliste, mit Namen,
Adressen Tel.Nr. und Herr B dürfte (zum teil) der Name der
Firma von Herr B übernehmen.
anstatt die armen Kunden anzurufen eine Art „Rundschreiben“ zu machen. „Sehr geehrter Herr Kunde, mit diesen Schreiben möchten wir unsere Stammkunden darüber informieren, dass *blafasel* Zu diesem Anlass haben wir am nächsten Sonntag einen Schausonntag mit Gratis Schnitzel und Pommes, den Gutschein finden Sie hier im Anhang. Mit greulichen Füssen, B“
Denn sehr viele Leute reagieren inzwischen auf ungebetene Telefonate sehr ungehalten. Das heisst, selbst wenn man vielleicht Interesse und Bedarf an besagter Dienstleistung hat, ist man durch den Anruf so genervt, dass man schon aus Prinzip absagt (geht zumindest mir so *fg*). Darum finde ich so ein Schreiben viel schlauer, das kann jeder lesen, wenn’s ihm danach ist, abheften oder wegwerfen, Gratisschnitzel abholen oder auch nicht Alternativ kannst Du auch Quietscheentchengutscheine oder sonstwas verteilen, letztere vergammeln nicht so schnell (also die Quietscheentchen, nicht die Gutscheine meine ich *wegduck*)