Hallo Hallo,
ein Bekannter möchte eine Sparte aufgeben und die Kunden an mich übersiedeln.
Die Kunden werden benachrichtigt doch können diese gegen diese weitergabe wiedersprechen ?
Muss man diese X Tage vor dem Umzug informieren oder genügen 1-2 Tage ?
Ich habe bei mir natürlich auch andere AGB, was ist wenn Sie diesen wiedersprechen, muss ich Sie zu den alten AGB weiterführen oder muss der alte ANbieter diesen Kunden „behalten“ ?
Viele Fragen, Vielen Dank im Vorraus
Marius
Hallo!
ein Bekannter möchte eine Sparte aufgeben und die Kunden an
mich übersiedeln.
Die Kunden werden benachrichtigt doch können diese gegen diese
weitergabe wiedersprechen ?
Was heißt „Kunden“? Wenn es Verträge mit Kunden sind, die muss der Bekannte erfüllen, also ggf. zum nächstmöglichen Termin kündigen. Einfach so weitergeben, geht auf keinen Fall (außer die Verträge sehen was anderes vor). Also am Besten den Kunden den Wechsel schmackhaft machen.
Gruß
jan
Hallo,
ein Bekannter möchte eine Sparte aufgeben und die Kunden an
mich übersiedeln.
Die Kunden werden benachrichtigt doch können diese gegen diese
weitergabe wiedersprechen ?
Das kommt darauf an. Handelt es sich um eine Forderung die der Bekannte aufgrund erbrachter Leistungen aus dem Vertrag gegen die Kunden hat, er mithin als Gläubiger zu betrachten ist, kann die Forderung gem. § 398 BGB (i.V.m. § 414 BGB) an Dich abgetreten werden. Dagegen kann der Schuldner zunächst nichts einwenden. Gleichwohl gibt es hierzu auch Einschränkungen, etwa § 399 BGB.
Allerdings stellt sich hierbei auch die Frage, ob nicht auch eine Schuldübernahme durch Dich in Frage kommt (Deine Erfüllungspflichten aus den Verträgen ggü. den Kunden). In diesem Fall ist § 415 BGB relevant, da dann auch der Gläubiger (in diesem Fall der Kunde) zustimmen muss (Schuldübernahme).
Letztlich muss der Dialog mit den Kunden gesucht werden. Dies insbesondere dann, wenn die Leistungen aus dem Vertrag die Dich betreffen, noch nicht erfüllt sind.
Hat eine Bank z.B. einen Kredit ausgegeben und seine Pflichten aus dem Kreditvertrag damit erfüllt, kann der Kreidt auch ohne Weiteres an einen „neuen“ Gläubiger verkauft bzw. abgetreten werden und zwar ohne Zustimmung des Kreditnehmers.
VG
Sebastian
Hallo Hallo,
ein Bekannter möchte eine Sparte aufgeben und die Kunden an
mich übersiedeln.
Hallo,
Deine Angaben sind mir etwas unklar.
Um was handelt es sich? Warenlieferungen, Dienstleistungen Werkleistungen?
Was meinst Du mit „Sparte“? Stehen Verträge mit Kunden dahinter?
Dann ist es IMHO etwas problematisch, Kungen „überzusiedeln“.
Ist Dein Bekannter noch innerhalb von Gewährleistungs- oder Garantiezeiträumen?
Paß auf, daß Du keine „faulen Eier“ übernimmst.
Gruß:
Manni
Hey,
Vielen vielen Dank für eure Antworten.
Mein Bekannter betreibt Webhosting auf einer, naja, nicht sehr proffesionellen Art und Weise. Leider sind keine AGB bzw Vertragsbedinungen vorhanden, nur die Artikelbeschreibungen die der Kunde gekauft hat, daher will jetzt wohl keine Übernahme laut BGB 399 durchführen, da ich dann ja keine neuen AGB bzw Vertragsbedinungen einführen könnte, richtig ?
Ansonsten hat er auch schon die Kunden gefragt ob diese übersiedeln wollen und es haben wohl 90 % verjaht, genügt es wenn ich ein neues Bestellformular mache muss wo Sie Ihre Namen angeben, die neuen AGB, Vertragsbedinungen und den Wechsel zu mir mit einem Häckchen bestätigen und ich so die Daten von meinem Bekannten übernehmen kann ?
Liebe Grüße,
Marius