Hallo allerseits,
ein Kollege hat einen regionalen Internet-PC-Einrichtungsdienst für PC-Laien eröffnet wo er Kunden u.a. gewerblich offeriert diesen Tauschbörsen zum kostenlosen Download von Musik/aktuellen Kinofilmen einzurichten welche natürlich urheberrechtlich geschützt sind und somit der Download illegal ist.
Als rechtlichen Schutz gibt er an das er die Tauschbörsen nur installiert und erklärt, die strafbare Handlung des beispielhaften Downloads einer urheberrechtlich geschützen Datei beim Kunden nicht durchführt, sondern dies das dem Kunden überlassen bleibt was er damit anstellt, man kann damit auch urheberrechlich NICHT geschützte Sachen downloaden wobei deren Anteil aber vielleicht 5% beträgt.
Übertrieben gesagt wäre dies wie als wenn er einen Bankräuber-Lehrgang anbieten würde wie man ein guter Bankräuber wird, dann aber als Praxisübung mit den Teilnehmern in die Bank zum normalen Geldabheben gehe und den eventuellen wirklich illegalen Bankraub dann den Teilnehmern überlässt.
Ist das gewerbliche Installieren von Tauschbörsen und Erläutern/Erklären - jedoch nicht durchführen - von illegalen Handlungen illegal? Ich meine PC-Zeitschriften erklären ja auch wie man z.b. einen Kopierschutz umgehen kann, jedoch ohne das Programm direkt beim Namen zu nennen.