Kunden im Privaten PKW mitnehmen?

Hallo zusammen,ich arbeite bei einem Seniorenservice,befördere regelmäßig Kunden zum Arzt oder in den Supermarkt.
Es ist mein privates Auto.
Wir sind dazu nicht verpflichtet,es ist eine gefälligkeit.
Jetzt stellt sich mir doch die Frage da ich darauf hingewiesen wurde…
Was passiert denn im Falle einer Kontrolle oder eines unfalles?
Ein ambulanter Pflegedienst wäre zb.versicherz da es sich um eine Gefälligkeitsfahrt handelt.wir sind aber ein Dienstleister und somit sieht das denke ich anders aus.
Könnte ich meinen Führerschein verlieren weil ich keinen entsprechenden Schein habe?
Könnte ich im Zweifelsfall Probleme mit ansässigen Beförderungsunternehmen bekommen?Ich nehme diesen ja potenzielle Kundschaft weg.
Vielen Dank

Was ist damit gemeint ?
Der Arbeitgeber, der Seniorenservice, bezahlt Dich für die Fahrt. Zählt als deine Arbeitszeit ?

Das ist m.E. schon ein Unterschied gegenüber dem Fall, wenn Dich dein Nachbar zuhause bitte ihn mal wo hin zufahren.
Da ist die Sache klar.
Auch die Haftungsfrage bei Unfall. Versichert über die Kfz-Haftpflicht, wenn der Fahrer für den Unfall (mit)verantwortlich wäre.

Kläre das mal mit der Verwaltung deines Arbeitgebers ab. So geht das nicht !
ich würde mir die Sache da nicht ans Bein binden lassen. Der Arbeitgeber hält sich schön raus, man darf unterstellen, die Fahrten sind sehr in seinem Sinne.

Welchen Service bietet denn ein Seniorenservice wenn nicht gerade Fahrten dazu gehören ?

MfG
duck313

Wir würden selbstverständlich darauf hingewiesen dass es nicht ganz erlaubt ist.
Aber die ein oder andere Dame/Herr möchte sehr gerne beim Einkauf dabei sein.
Grundsätzlich sollten wir eigentlich eine Einkaufsliste erhalten und für den Kunden dann einkaufen.
Ich werde für die fahrt nicht extra bezahlt,wir nutzen dann quasi die Betreuungs und Entlastungsdienstleistung,die von der Kasse übernommen wird ,für die Einkäufe gemeinsam.

‚Nicht ganz erlaubt‘, das heißt, es wäre gut, wenn ihr es macht, aber wenn ihr dabei erwischt werdet, ist es euer privates Problem. In Wirklichkeit ist es nicht ‚nicht ganz‘, sondern ‚nicht‘ erlaubt.

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Es ist uns selber überlassen ob wir dem Kunden den Wunsch erfüllen.
Für viele Kunden ist es der einzige Kontakt zur Außenwelt und gibt eine gewisse selbstständigkeit mit einkaufen gehen zu können.
Da schaut man schon mal über recht und Ordnung hinweg.
Mir waren nur die möglichen Folgen bisher nicht so bewusst.
Wie erwähnt wurde ich gewarnt vor:Strafen/Abmahnungen durch Beförderungunternehmen.
Verlust des Führerscheins da ich keine entsprechende Berechtigung habe.
Verweigerung der Schadenregulierung bei eventuellen Unfällen/Beschädigungen.

Sicher, und deshalb versteh ich nicht wieso so eine wichtige Leistung nicht zum normalen Service eures Dienstes gehört.
Mit einem Kleinbus oder Van und natürlich den entsprechenden Erlaubnissen, Personenbeförderungsschein und Versicherungen.

Wieso verstehst du das nicht, ist doch ganz einfach.

Das kann man sich dann doch sparen.

Hallo,

Öhm, nein. Ihr führt eine Dienstleistung aus, die IMHO eben so nicht versichert ist. Du hast keinen Personenbeförderungsschein, also wirst Du im Zweifelsfall eine menge Ärger bekommen! Aussewrdem weißt Du es ja, also wäre es ggf. sogar Vorsatz! Es ist echt kein Thema sich solch einen Schein zu holen. Dann ist alles im Lot. Ich finde es grob fahrlässig wegen ein paar Cent mit der Gesundheit anderer rumzuspielen :frowning: Wenn ein Unfall passiert bist Du dran. Dein per gefälligkeit durch die gegend gefahrener Senior könnte dadurch größere Verletzungen erleiden und wer zahlt das dann? Dieser endlose Versicherungsstreit zu lasten des geschädigten geht NIE gut aus ;-(
Deshalb: Richtig machen oder es sein lassen. Alles andere ist wie russisches Roulette.

Hallo.
Inwieweit unterliegt eine unentgeltliche Mitnahme den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes?

Vielleicht sollte man das klären, bevor hier die Moralkeule geschwungen wird.

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(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
1.
mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;

PBefG, §1.

Selbst bei geschäftsmäßigem Transport gilt diese Regel!

Warum denn nicht?

Keine Ahnung in Wirklichkeit, nur gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber davon ausgeht, dass man es nicht darf oder jedenfalls alle möglichen Schadenersätze dabei riskiert, und dass er sich deswegen so ungenau ausdrückt, und dass der Arbeitgeber jedenfalls keine Lust hat, sich damit zu belasten, auch nicht mit genaueren Erkundigungen über die Rechtslage.

Ich habe es ja nur gut gemeint mit dieser Gefälligkeit.
Wir sind als Haushalts und Betreuungsdienst als Leistung der Krankenkasse,im Seniorenservice angestellt.
Wenn einer meiner Kunden zum Arzt muss,fahre ich selbstverständlich.
Viele haben nur mich.
In Anbetracht dessen was ich jetzt hier gelesen habe,nehme ich absofort Abstand davon.

Finde ich etwas übertrieben mit grobe Fahrlässigkeit nachzusagen oder aber dass ich wegen ein paar Cent Menschen gefährde.
Mir war die Rechtslage nicht bewusst und unter diesen Umständen werde ich es absofort unterlassen.
Ich verstehe nicht warum man direkt so giftig werden muss.
Ich habe nichts schlimmes getan ,im Gegenteil.

weil man dafür eine Erlaubnis (Personenbeförderungsschein) braucht?

Ist das sicher?

Eine Erlaubnis nach PBefG wird nicht benötigt.
Die FEV sagt hingegen, dass bei unentgeltichen Fahrten ein P-Schein nötig ist, wenn diese geschäftsmäßig erfolgen.

Nun, ist die Mitnahme hier geschäftmäßig?

Klar ist das, wenn z.B. ein Supermarkt kostenlose Hol- und Bringdienste bewirbt.
Die Beförderung ist hier klar geschäftsmäßig, wenn auch unentgeltlich, weil sie den geschäftlichen Interessen des Marktes dient.

Aber hier?
Wirbt der Seniorenservice damit? Nein, oder?
Hat er Vorteile? Eventuell, wenn sich herumsprechen würde, dass eben dieser Seniorensservice diese Dienstleistung im Regelfall anbietet.
Ist er überhaupt irgendwie an der Mitnahme beteiligt? Nein.

Ich halte das daher für eine private Gefälligkeit, deren Erfüllung den Angestellten freigestellt ist, die nicht geschäftsmäßig erfolgt.

Da bitte ich um einen Kommentar!

Denn dann würden weder PBefG noch §48FEV gelten.

Wenn ich mit meiner Einschätzung falsch liege,
dann gilt das PBefG immer noch nicht, jedoch greift dann der §48 FEV und ein „P-Schein“ wäre nötig.

Geworben wird damit nicht.

Wir bieten einen Einkaufsservice an der aber bedeutet: wir kaufen ein !
Im Internet finde ich leider auch keine eindeutige Rechtsgrundlage dazu.
Einen Vorteil hat dadurch auch niemand ,außer der Kunde.
Im Gegenteil,mein Auto,mein Verschleiß,mein Sprit…

Ich habe bei der zuständigen Behörde für P-Scheine angerufen.
Tatsächlich benötige ich dafür einen Beförderungsschein.
Es ist absolut nicht erlaubt.

Servus,

hübsch wäre die Begründung, die die Behörde dafür gibt. @X-Strom hat angeführt, weshalb er einen P-Schein hier für nicht nötig hält. Die Behörde ist an genau das selbe Gesetz gebunden wie er, muss also begründen, weshalb einer nötig sein soll - konkret: Inwiefern die Fahrten „geschäftsmäßig“ sein sollen.

Übrigens: Solche Dinge sollten mit Behörden niemals nicht mündlich per Schall und Rauch verhandelt werden. Im Umgang mit Behörden braucht man immer und grundsätzlich ein rechtsbehelfsfähiges Stück Papier in der Hand.

Schöne Grüße

MM

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Begründung :

Da unsere Kunden alle eine Pflegestufe haben müssten wir innerhalb des Gewerbes behinderten und Krankentransporte, oder aber einen Chauffeur Service anbieten (und die dafür vorgesehenen Auflagen erfüllen).
Unter anderem einen P-Schein.
Gefälligkeitsfahrten sind nicht erlaubt da diese,wärend unserer Arbeitszeit Personenbeförderung gelten…
Da ich in dieser Zeit meinen normalen Stundenlohn erhalte ,würden diese Fahrten als gewerbliche Tätigkeit zählen.