Kunden-/ Vertragsrecht

Person A kauft eine Spülmaschine. Diese Spülmaschine hat innerhalb der Garantie einen Defekt. Also wendet sich A an den Verkäufer, der Verkäufer wiederrum gibt den Auftrag an die Firma E weiter. Firma E ist ein Haushaltsgeräte-Kundendienst und für die Reperaturen zuständig.
Bei einem Termin guckt sich Firma E die Spülmaschine der A an, und teilt A mit, dass er Ersatzteile besorgen muss.Wenn E diese hat, würde er wiederkommen.
A hatte an diesem Tag nichts unterschrieben; den geforderten Kaufbeleg wollte A beim nächsten Mal vorzeigen. Darauf ließ sich E ein.
Beim neuen vereinbarten Termin gibt es allerdings Probleme. A hatte den Termin „verpennt“ und war nicht zu Hause, als E vor der Tür stand.
Firma E stellt nun der A eine Rechnung in Höhe von 70 Euro aus, hier wird eine sogenannte Fehlfahrt berechnet.
Kann E so eine Rechnung fordern? Oder muss Firma E nicht Person A erstmal mitteilen ( anhand AGB´s oder sonstigem) dass es zu solchen Kosten kommen kann?
Auf welcher Rechtsgrundlage kann Firma E diese Rechnung erstellen?
Auf welcher Rechtsgrundlade kann Person A die Rechnung verweigern.

A hat Widerspruch gegen diese Rechnung eingelegt, der Geschäftsführer der Firma E schrieb, dass ER der Meinung ist, dass die Firma NICHT über Kosten informieren muss, sondern A diesen Termin absagen muss, wenn diese den Termin nicht einhalten kann.
Letztendlich spielt es keine Rolle was der Chef meint, wichtig ist was im Gesetz steht.

Annahmeverzug
Hallo,

Auf welcher Rechtsgrundlage kann Firma E diese Rechnung
erstellen?

304 BGB.

Auf welcher Rechtsgrundlade kann Person A die Rechnung
verweigern.

Kann sie nicht.

Grüße
Any

Auf welcher Rechtsgrundlage kann Firma E diese Rechnung
erstellen?

304 BGB.

Das BGB regelt nur die Rechtsbeziehung zwischen zwei Privatpersonen. Firma E ist allerdings keine Privatperson.

Hat jemand eine andere Idee?

Gruß Sabine

Das BGB regelt nur die Rechtsbeziehung zwischen zwei
Privatpersonen. Firma E ist allerdings keine Privatperson.

Ich habe jetzt nicht angesehen, ob § 304 BGB hier wirklich passt, möchte aber kurz auf deinen Einwand eingehen:

„Privatperson“ ist ein unschönes Wort, das leicht zu Missverständnissen führt. Das BGB gilt für alle Personen des Privatrechts, und dazu gehört jede (!) Firma. Es geht nicht um die Abgrenzung privat - gewerblich!

Levay