Person A kauft eine Spülmaschine. Diese Spülmaschine hat innerhalb der Garantie einen Defekt. Also wendet sich A an den Verkäufer, der Verkäufer wiederrum gibt den Auftrag an die Firma E weiter. Firma E ist ein Haushaltsgeräte-Kundendienst und für die Reperaturen zuständig.
Bei einem Termin guckt sich Firma E die Spülmaschine der A an, und teilt A mit, dass er Ersatzteile besorgen muss.Wenn E diese hat, würde er wiederkommen.
A hatte an diesem Tag nichts unterschrieben; den geforderten Kaufbeleg wollte A beim nächsten Mal vorzeigen. Darauf ließ sich E ein.
Beim neuen vereinbarten Termin gibt es allerdings Probleme. A hatte den Termin „verpennt“ und war nicht zu Hause, als E vor der Tür stand.
Firma E stellt nun der A eine Rechnung in Höhe von 70 Euro aus, hier wird eine sogenannte Fehlfahrt berechnet.
Kann E so eine Rechnung fordern? Oder muss Firma E nicht Person A erstmal mitteilen ( anhand AGB´s oder sonstigem) dass es zu solchen Kosten kommen kann?
Auf welcher Rechtsgrundlage kann Firma E diese Rechnung erstellen?
Auf welcher Rechtsgrundlade kann Person A die Rechnung verweigern.
A hat Widerspruch gegen diese Rechnung eingelegt, der Geschäftsführer der Firma E schrieb, dass ER der Meinung ist, dass die Firma NICHT über Kosten informieren muss, sondern A diesen Termin absagen muss, wenn diese den Termin nicht einhalten kann.
Letztendlich spielt es keine Rolle was der Chef meint, wichtig ist was im Gesetz steht.