Kundenakquise = Gewerbe/freier Mitarbeiter ?

Hallo,
hoff es kann mir hier jmd. weiterhelfen…
Wie ist es wenn man „normaler“ Arbeitnehmerstatus hat und hierbei sozialversicherungspflichtig ist + zusätzlich für eine kleine Firma nebenbei auf reine Provisionsbasis Kundenakquise betreibt (Einkünfte kleiner 1000€ pro Jahr)?
(400€Basis-Job ist bereits mit weiterer Tätigkeit ausgeschöpft)

a)Muss ich da ein Gewerbe anmelden? Wenn ja – bin ich dann nicht „Scheinselbständig“?

b)Oder bin ich dann freier Mitarbeiter ??

c)Oder?? Was für einen Status/Möglichkeit(en) hab ich??

d)Rechnungsgestaltung: reicht es eine Rechnung ohne Steuer anzugeben und diese dann als weitere Einkünfte beim Finanzamt anzugeben?

e)Ändert sich dieser Status bei mehr Einnahmen? Ab wann?
f)…Bei Tätigkeit für zwei Firmen??

Phu- viele Fragen – bei eigener Recherche hab ich unterschiedlichste Aussagen gefunden – vielleicht kann mir ja hier jmd. weiterhelfen – bzw. die weiterhelfenden Fragen stellen…

Vorab vielen Dank für die Infos

Hallo Harald,

also meines Wissens gibt es keinen Mindest-Umsatz, ab dem erst eine Gewerbe-Anmeldung notwendig wäre.
Allerdings dürfte es nicht schwer sein, bei einem Umsatz vin 1000,-- / Jahr mehr Ausgaben zu haben, als Einnahmen.

Damit würde Dir die Gewerbe-anmeldung also Geld verdienen.

Scheinselbständigkeit scheidet aus, da Du ja nicht hauptsächlich nur für eine Firma arbeitest.

Eine andere Frage, die Du Dir selbst beantworten mußt: Lohnt sich überhaupt der Aufwand, wenn Du nur 1000,-- im Jahr hast? Das darf ja in der Woche höchsten eine halbe Stunde Arbeit sein… :wink:
Vielleicht solltest Du Dir ein Geschäftsmodell suchen, wo dauerhaft wirklich Kohle rüberkommt und Du vielleicht später sogar auf Deinen Job ganz verzichten kannst. Ist nur so ein Denk-Anstoß.

Nicht alles kann man schriftlich wiedergeben. Wenn Du möchtest, kannst ja mal anrufen.

Viel Erfolg.

Helmut Rewitzer
0173-643 98 51

Hallo,

Du musst Deine Akquisetätigkeit in jedem Fall beim Finanzamt anmelden.
Kurzes formloses Schreiben, dann erhältst du einen Fragebogen und dann eine entsprechende Steuernummer für Deine selbständige Tätigkeit sowie die Einordnung Gewerbe oder freier Beruf.
Meiner Meinung nach ist es eine freiberufliche Dienstleistung, die Du erbringst.

Wenn Du unter ein gewissen Umsatzgrenze pro Jahr liegst, kannst Du Rechnungen ohne Mwst stellen, musst aber auf der Rechnung den Zusatz haben, dass Du nach §xx umsatzsteuerbefreit bist.
Mit dem genannten Betrag bist Du das sicherlich.

Das mit der Scheinselbständigkeit ist schon ein Thema, greift aber nicht sofort, sondern erst ab einer gewissen Zeit. Hier bin ich kein Experte. Musst Du Dich noch anderweitig informieren.

Ich würde zusätzlich einen Steuerberater zu Rate ziehen und zu Beginn das Finanzamt informieren.
Gruss
C.

Hallo lieber Harald,

dazu kann ich Dir leider keine Infos geben, da ich vollerwerbsselbständig bin.

Viel Erfolg bei der Recherche weiterhin