Ein Lebensmittelgeschäft, bei dem ich regelmäßig einkaufe und wo ich meist mit EC-Karte bezahle, gibt neuerdings erst ab 40 Euro Rechnungsbetrag einen extra Beleg über die Kartenzahlung an den Kunden aus.
Bis 40 Euro erfolgt die Zahlung im Lastschriftverfahren mit Unterschriftsleistung durch den Kunden. Von diesem Beleg wird keine Durchschrift herausgegeben und auch kein anderer Beleg, aus dem sich der bezahlte Betrag eindeutig einer bestimmten Karte oder wenigstens einem bestimmten Namen zuordnen läßt. Es gibt nur den einfachen Einkaufsbon, auf dem „ELV“ steht, was „Elektronisches Lastschriftverfahren“ heißt.
Ist dies jetzt überall so oder handelt es sich nur um eine individuelle Handhabung durch das Geschäft ?
Ein Lebensmittelgeschäft, bei dem ich regelmäßig einkaufe und
wo ich meist mit EC-Karte bezahle, gibt neuerdings erst ab 40
Euro Rechnungsbetrag einen extra Beleg über die Kartenzahlung
an den Kunden aus.
Bis 40 Euro erfolgt die Zahlung im Lastschriftverfahren mit
Unterschriftsleistung durch den Kunden. Von diesem Beleg wird
keine Durchschrift herausgegeben und auch kein anderer Beleg,
aus dem sich der bezahlte Betrag eindeutig einer bestimmten
Karte oder wenigstens einem bestimmten Namen zuordnen läßt. Es
gibt nur den einfachen Einkaufsbon, auf dem „ELV“ steht, was
„Elektronisches Lastschriftverfahren“ heißt.
Das ist doch ein Widerspruch in sich. Erst sagst Du dass Du keinen Beleg bekommst und dann erhältst Du einen Einkaufsbon. Der ist doch in Ordnung. Wozu brauchst Du mehr? Es gibt IMO keine rechtliche Verpflichtung dass die Kontonummer oder der Kontoinhaber auf diesem Beleg mit auftauchen muß.
Ist dies jetzt überall so oder handelt es sich nur um eine
individuelle Handhabung durch das Geschäft ?
Eher letzteres. Die Zahlung über EC-Karte kostet die Firma Gebühren, dafür ist die Zahlung gesichert. Bei einer Lastschrift sind die Gebühren wesentlich geringer, dafür läuft das Geschäft Gefahr dass das Konto nicht gedeckt ist und der Einzu später zurück geht. Die Firma wird daher aufgrund der Verhältnismäßigkeit arbeiten und das Risiko der Rücklastschrift durch die geringeren Bankgebühren in Kauf nehmen.
Ein Lebensmittelgeschäft, bei dem ich regelmäßig einkaufe und
wo ich meist mit EC-Karte bezahle, gibt neuerdings erst ab 40
Euro Rechnungsbetrag einen extra Beleg über die Kartenzahlung
an den Kunden aus.
Bis 40 Euro erfolgt die Zahlung im Lastschriftverfahren mit
Unterschriftsleistung durch den Kunden. Von diesem Beleg wird
keine Durchschrift herausgegeben und auch kein anderer Beleg,
aus dem sich der bezahlte Betrag eindeutig einer bestimmten
Karte oder wenigstens einem bestimmten Namen zuordnen läßt. Es
gibt nur den einfachen Einkaufsbon, auf dem „ELV“ steht, was
„Elektronisches Lastschriftverfahren“ heißt.
Das ist doch ein Widerspruch in sich. Erst sagst Du dass Du
keinen Beleg bekommst und dann erhältst Du einen Einkaufsbon.
Ich habe nicht gesagt, daß ich keinen Beleg bekommen habe, sondern ich habe gesagt, daß es bei Beträgen unter 40 Euro im Gegensatz zur früheren Handhabung keinen Beleg mehr gibt, mit dem ohne weiteres eine Zuordnung zur eingesetzten Karte oder zur Identität des Karteninhabers möglich ist.
Der ist doch in Ordnung. Wozu brauchst Du mehr? Es gibt IMO
keine rechtliche Verpflichtung dass die Kontonummer oder der
Kontoinhaber auf diesem Beleg mit auftauchen muß.
Die neue Handhabung finde ich etwas salopp. Wenn es darauf ankommt, läßt sich zwar aufgrund des Kassenbons (wenigstens ist ein minutengenauer Timestamp darauf) der Zahlungsvorgang rekonstruieren.
Wenn aber nun ein Kunde, der über mehrere EC-Karten verfügt, in mehrere Geschäfte shoppen geht und nur diese dürftigen Belege bekommt, ist es für ihn manchmal vielleicht etwas schwieriger, die Zahlungen zuzuordnen.
Also, ich finde, es ist ein Verlust an Kundenfreundlichkeit und vielleicht sogar an Rechtssicherheit.
Ist dies jetzt überall so oder handelt es sich nur um eine
individuelle Handhabung durch das Geschäft ?
Eher letzteres. Die Zahlung über EC-Karte kostet die Firma
Gebühren, dafür ist die Zahlung gesichert. Bei einer
Lastschrift sind die Gebühren wesentlich geringer, dafür läuft
das Geschäft Gefahr dass das Konto nicht gedeckt ist und der
Einzu später zurück geht. Die Firma wird daher aufgrund der
Verhältnismäßigkeit arbeiten und das Risiko der
Rücklastschrift durch die geringeren Bankgebühren in Kauf
nehmen.
Ich habe nicht gesagt, daß ich keinen Beleg bekommen habe,
sondern ich habe gesagt, daß es bei Beträgen unter 40 Euro im
Gegensatz zur früheren Handhabung keinen Beleg mehr gibt, mit
dem ohne weiteres eine Zuordnung zur eingesetzten Karte oder
zur Identität des Karteninhabers möglich ist.
Das hat nichts mit dem Betrag von 40 EUR oder einer früheren Handhabung zu tun, sondern mit dem Lastschriftverfahren an sich. Das war früher nicht anders als heute. Es gibt keine Verpflichtung derartige Kontoangaben auf dem Kaufbeleg zu vermerken.
Wenn aber nun ein Kunde, der über mehrere EC-Karten verfügt,
in mehrere Geschäfte shoppen geht und nur diese dürftigen
Belege bekommt, ist es für ihn manchmal vielleicht etwas
schwieriger, die Zahlungen zuzuordnen.
Ja, man kann sich in der Tat viele Probleme selbst machen. Da aber auf dem jeweiligen Kontoauszug, neben dem Betrag, auch das einziehende Unternehmen und die Kassenbonnummer steht, sollte sich dein Problem hoffentlich in Grenzen halten.
Also, ich finde, es ist ein Verlust an Kundenfreundlichkeit
und vielleicht sogar an Rechtssicherheit.
Inwieweit verlierst Du bitte Rechtssicherheit? Wenn jemand was verliert ist es der Unternehmer. Nämlich die Zahlungssicherheit. Theoretisch kannst Du die Zahlung ja in 5 Wochen auch durch Widerspruch wieder zurückgehen lassen. Wer hat hier also bitte den Nachteil?