Ein Gewerbetreibender im Bereich Computertechnik bietet seinen Kunden u.a. Vor-Ort-Service zur Installation von Netzwerken, Hilfe bei Computerproblemen etc.
Nun möchte er natürlich die Fahrten zu den Kunden in den Ausgaben mit angeben.
Ist es dann korrekt, dass er (mit seinen anderen betrieblich bedingten Ausgaben) einfach eine Übersicht über die konkreten Kundenbesuche mit Angabe des Ziels und der einfachen Kilometerentfernung macht, die tatsächlich gefahrenen Kilometer à 0,30€ abrechnet und die Gesamtsumme in seine Ausgabenliste hinzufügt und somit seinen Gewinn verkleinert?
Vielen Dank für eure Tipps!
Dienstreise vs. Kfz-Kosten
Hi !
Es kommt darauf an.
Gehört zum Betriebsvermögen ein Kfz, so sind die Aufwendungen für die Fahrten zum Kunden ja bereits erfasst (Steuern, Versicherung, Kraftstoff, Reparatur, Parken, AfA).
Ist der für die Fahrten genutze Pkw nicht als Betriebsvermögen anzusehen, so dürfen diese Fahrten nach Dienstreisegrundsätzen mit € 0,30 je gefahrenem km angesetzt werden.
Wann ein Kfz als Betriebsvermögen gilt, ist nach dem Umfang der Nutzung (km-Leistung) zu beurteilen.
- Weniger als 10% berufliche Nutzung = notwendiges Privatvermögen
- 10% - 50% berufliche Nutzung = gewillkürtes Betriebsvermögen
- über 50% berufliche Nutzung = notwendiges Betriebsvermögen
Das bedeutet: Im Fall 1 ist zwingend mit den km-Pauschalen zu arbeiten. Im Fall 3 ist zwingend von Betriebsvermögen auszugehen und es sind sämtliche tatsächlichen Kosten in der Gewinnermittlung anzusetzen. Der Anteil der Privatnutzung ist dann zu korrigieren.
Im Fall 2 darf man das Kfz als Betriebsvermögen ansetzen, muss dies aber nicht. Dies wird man wohl immer danach beurteilen, mit welcher Metode sich der Gewinn am geringsten rechnen läßt.
BARUL76
Danke!
Hi barul,
vielen Dank ür die Hinweise… da ich meinen Privat-PKW nutze (den 84er Käfer mit Neuwert irgendwie anzugeben, fand ich doch etwas komisch…), werde ich es halt mit Fahrtenbuch und den 30Ct / km angeben.
Einen schönen Weihnachtstag + guten Rutsch!
Daniel