Kundenbesuch mit Urlaub verbinden, wie

Angenommen man fährt erst einen entfernten Kunden besuchen, dann einen Tag später von dort für eine Woche in den Urlaub. Im Fahrtenbuch werden alle Strecken dokumentiert. Wird vom Finanzamt die Hin- und Rückfahrt zum Kunden anerkannt oder gibt es eine Mischkalkulation?
Danke vorab.

Hallo MarioS63,

bei dem geschilderten Fall dürfte die Strecke Wohnort-Kunde und Kunde-Wohnort als Dienstfahrt, die Strecke Kunde-Urlaubsort-Wohnung als Privatfahrt anzunehmen sein.

Falls Urlaubsort und Kundenwohnort identisch sein sollten (so habe ich das dem Beitrag aber nicht entnehmen können) hat das mindestens mal eine Ministerin in schwarzem Mercedes als Dienstfahrt abrechnen können.

HTH
G imager