Guten Abend allerseits,
es geht um den sogenannten „Kundenbonus“ bei Strom-/ und Gasunternehmen. Der fällt, laut AGB, nach 12 Monaten Vertragsverhältnis an. Es heißt sinngemäß:
„Der Bonus fällt nicht an, wenn innerhalb des ersten Belieferungsjahres gekündigt wird, es sei denn, die Kündigung wirkt erst nach Ablauf des ersten Jahres.“
Kunde X hat die Nase voll von einem, wie er öfter verlauten lässt, „Abzockerladen“, der ständig mit neuen „Angeboten“ kommt und dessen Kundendienst praktisch nicht erreichbar ist. Zudem ist er nach einer Preiserhöhung relativ teuer. Das benannte Unternehmen war, wie er vor dem Vertragsabschluss nicht wusste, öfter Gegenstand negativer Berichterstattung.
Er hat also gekündigt, rechtzeitig. Das Strom- bzw. Gasunternehmen will die Kündigung nicht erhalten haben - und hat sie dementsprechend nicht akzeptiert. Das hat Kunde X dazu veranlasst, verschiedene Dinge zu unternehmen und diverse Stellen zu kontaktieren - und das dem Unternehmen mitzuteilen (was allerdings zur Klärung des Falls nicht weiter erläutert werden muss).
Das Unternehmen gibt nach - und kündigt den Vertrag „aus Kulanzgründen“ zum 31.8.2011. Damit wurde der Kunde zum Vertragsende 13 Monate beliefert, hat also offenkundig Anspruch auf den Bonus, der - Gas und Strom zusammengenommen - immerhin knapp 300 Euro beträgt.
Da kein vollständiges zweites Belieferungsjahr ansteht (und somit nur ein niedriger Rechnungsbetrag anfällt), ist es nicht möglich, den Betrag mit künftigen Zahlungen zu „verrechnen“. Das Wort „verrechnen“ taucht in Mails des Kundendienstes öfter auf.
Update: Das Strom/- und Gasunternehmen hat sich gemeldet. Zum Stromvertrag sagte man, dass man es mit der zweiten Jahresrechnung verrechnet, obwohl in den AGB steht:
„Wenn Ihnen ZZ einen Bonus gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet.“
Gehe ich recht in der Annahme, dass das Unternehmen Kunde X rückwirkend mit dem ersten Vertragsjahr den Bonus verrechnen muss, also mit der ersten Rechnung? Das Unternehmen hat ja, wie gesagt, angeboten, den Bonus mit der Schlussrechnung für das zweite Vertragsjahr zu verrechnen, was sehr ungünstig wäre, da Kunde X im zweiten Jahr nur ein Monat Kunde war und der zu verrechnende Betrag dadurch zu niedrig ist, um den gesamten Bonus einzurechnen.
Bei der Gassparte beruft man sich darauf, dass der Bonus erst nach 14 Monaten berechnet werden kann. Das ist allerdings durch keine AGB-Klausel gedeckt.
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Was ist also zu tun? Hat Kunde X Anspruch auf den vollen Betrag? Muss er ihm ausgezahlt werden bzw. mit dem ersten Vertragsjahr - und der Jahresendabrechnung - verrechnet werden? Oder darf sich das Unternehmen einen Teil - oder sogar den kompletten Bonus - einbehalten?
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.
Herzliche Grüße