Kundenklau erlaubt ?

Ich habe eine kleine Firma. Mein problem ist halt das ein privatmann kunden die bei uns waren seine leistungen ( die gleichen wie meinen ) umsonst anbietet. ist das erlaubt ?
danke schonmal im vorraus.

Ich habe eine kleine Firma. Mein problem ist halt das ein
privatmann kunden die bei uns waren seine leistungen ( die
gleichen wie meinen ) umsonst anbietet. ist das erlaubt ?
danke schonmal im vorraus.

Ich habe mich mal im Internet schlau gemacht:

Ausspannen von Mitarbeitern oder Kunden:

Das Abwerben von Kunden im Wettbewerbsrecht fällt unter die Generalklausel des § 1 UWG.

Voraussetzungen hierfür sind:

* Handeln im geschäftlichen Verkehr
* zu Zwecken des Wettbewerbs
* Merkmal der Sittenwidrigkeit
* Handeln in Kenntnis der die Unlauterkeit begründenden Tatumstände oder dem Bewusstsein, sich vor der Erkenntnis zu verschließen

Grundsätzlich ist das Abwerben von Kunden erlaubt, da es keinen Anspruch auf das Beibehalten des alten Kundenstammes gibt. Der Geschädigte kann sich gegen solche Ansprüche durch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot absichern. Das Abwerben von Kunden ist nur in den Fällen der Unlauterkeit wettbewerbswidrig. Es muss hier zwischen folgenden Fällen unterschieden werden:

a) Zureden zur ordnungsgemäßen Vertragsauflösung

b) Ausnutzen eines unbeeinflussten Vertragsbruches

c) Verleiten zum Vertragsbruch
reicht das?

Ich habe eine kleine Firma. Mein problem ist halt das ein
privatmann kunden die bei uns waren seine leistungen ( die
gleichen wie meinen ) umsonst anbietet. ist das erlaubt ?
danke schonmal im vorraus.

Was hat denn dein Konkurent davon, wenn er bei deinen Kunden umsonst arbeitet. Der will dich sicher nur ärgern, oder er arbeitet schwarz und sagt, wäre nur ein Gefallen.Mehr kann ich da nicht zu sagen. Liole

Ich habe eine kleine Firma. Mein problem ist halt das ein
privatmann kunden die bei uns waren seine leistungen ( die
gleichen wie meinen ) umsonst anbietet. ist das erlaubt ?
danke schonmal im vorraus.

Prinzipiell Ja. das nennt man freie Marktwirtschaft.
Allerdings gibt es auch dort Regeln. Ob Dein Konkurrent seine Leistungen umsonst anbieten darf, kann Dir das Kartellamt beantworten.
Ich weiß zwar nicht welche Leistungen Du anbietest aber wenn Deien Leistungen in einen Gewerkschaftsbereich fallen, dürfte diese auch nicht gerade Begeistert von den Tätigkeiten Deines Konkurrenten sein.
MfG
Byrdi

Hallo Daniel,

um zu der Anfrage Genaueres sagen zu können, wären weitere Angaben zum Bereich der Tätigkeit nötig. Zum einen ist es marktüblich, daß man im Rahmen des Wettbewerbes versucht Mitbewerber durch günstigere Leistungen vom Markt zu verdrängen. Zum anderen gibt es aber auch gesetzliche Regelungen, die (z.B. nach dem Rechtsdienstleistungsgesetzt) bestimmte Berufsgruppen schützt, indem Dienstleistungen grundsätzlich nicht unentgeltlich angeboten bzw. erbracht werden dürfen. Ob dies bei ihnen zutrifft, kann ich aus den kurzen Angaben nicht feststellen bzw. ob ich über das nötige Wissen verfüge, kann sich erst dann zeigen.

MfG, Th. Worm

Ich habe eine kleine Firma. Mein problem ist halt das ein
privatmann kunden die bei uns waren seine leistungen ( die
gleichen wie meinen ) umsonst anbietet. ist das erlaubt ?
danke schonmal im vorraus.

Lieber Herr Gerl,

ich glaube, das ist erlaubt. Er darf seine Leistungen für den Preis anbieten, mit dem er noch überleben kann.
Aber glauben Sie mir nicht, denn ich bin mir nicht sicher und zudem gibt es auch hier sicherlich eine Ausnahme.
Wenn Sie dieser Anbieter in den Ruin treibt, dann sollten Sie aber vielleicht doch einen Rechtsanwalt zur Rate ziehen.

Liebe Grüße,

InformationsBibliothekar

Ich habe eine kleine Firma. Mein problem ist halt das ein
privatmann kunden die bei uns waren seine leistungen ( die
gleichen wie meinen ) umsonst anbietet. ist das erlaubt ?
danke schonmal im vorraus.

Guten Tag Herr Gerl,

nein, unentgeltliche Leistungen darf er nicht anbieten. Solange es keine Preisbindung in ihrer Branche für erbrachte Leistungen gibt, ist er in seiner Preisgestaltung frei.

Eine Leistung ohne Entgelt anzubieten ist aber wettbewerbswidrig.
Sie haben ihm gegenüber einen Unterlassungsanspruch.
Das heißt, Sie können ihn auffordern, es sofort zu unterlassen, Leistungen ohne Entgelt anzubieten.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Keck

entschuldigung, ich kann ihnen leider nicht weiter helfen. das ist nicht mein fachgebiet. sorry.