Hallo,
eine nicht arbeitende Ehefrau bekommt von einer Firma (wo sie selber Kunde ist) Provision, weil sie einen anderen Kunden geworben hat. Man bekommt etwa 20% von dem, was der geworbene Kunde einkauft. Jetzt ist der geworbene Kunde aber eine Firma, die sehr viel einkaufen wird. Das könnte ev. einige Tausend Euro im Jahr sein. (10 bis 20 Tausend??)
Wie nennt man diese „Zuwendungen“ im Steuerdeutsch?
Zählt dieses zum Einkommen der Frau, wäre damit die Frau nicht mehr kostenlos familienversichert in der Krankenkasse des Mannes?
Ist diese Provision einkommensteuerpflicht (vermutlich ja, denke ich), aber ist sie auch sozialversicherungspflicht, also Renten- und Krankenkassenbeitragspflichtig?
Wäre es nicht klüger, dem Ehemann diese Prov. zukommen zu lassen?
Dann wäre er zwar über JAEG, (wenn diese Provision dazugezählt wird)
aber als freiwillig versicherter wäre die Frau noch familienversichert.
Für die Fragen betreffend Krankenkasse bin ich hier vermutlich falsch, aber vielleicht weiß es trotzdem jenmand.
Aber das steuerrechtliche könnte hoffentlich beantwortet werden.
Viele Grüße