Kundenprovision steuerrechtlich gesehen?

Hallo,

eine nicht arbeitende Ehefrau bekommt von einer Firma (wo sie selber Kunde ist) Provision, weil sie einen anderen Kunden geworben hat. Man bekommt etwa 20% von dem, was der geworbene Kunde einkauft. Jetzt ist der geworbene Kunde aber eine Firma, die sehr viel einkaufen wird. Das könnte ev. einige Tausend Euro im Jahr sein. (10 bis 20 Tausend??)
Wie nennt man diese „Zuwendungen“ im Steuerdeutsch?

Zählt dieses zum Einkommen der Frau, wäre damit die Frau nicht mehr kostenlos familienversichert in der Krankenkasse des Mannes?

Ist diese Provision einkommensteuerpflicht (vermutlich ja, denke ich), aber ist sie auch sozialversicherungspflicht, also Renten- und Krankenkassenbeitragspflichtig?

Wäre es nicht klüger, dem Ehemann diese Prov. zukommen zu lassen?
Dann wäre er zwar über JAEG, (wenn diese Provision dazugezählt wird)
aber als freiwillig versicherter wäre die Frau noch familienversichert.

Für die Fragen betreffend Krankenkasse bin ich hier vermutlich falsch, aber vielleicht weiß es trotzdem jenmand.
Aber das steuerrechtliche könnte hoffentlich beantwortet werden.

Viele Grüße

Aber das steuerrechtliche könnte hoffentlich beantwortet
werden.

Hallo, rechtlich ist das ganz klar: da die Frau die Provision verdient hat, MUSS sie diese selbstverständlich als eigene Einnahmen angeben!
Es ist nicht erlaubt, sich das so hin- und herzuschieben wie es gerade passt!

eine nicht arbeitende Ehefrau

lass das eine Hausfrau und Mutter ja nie hören!

Wie nennt man diese „Zuwendungen“ im Steuerdeutsch?

M. E. Einnahme aus selbstständiger Tügigkeit

Zählt dieses zum Einkommen der Frau, wäre damit die Frau nicht
mehr kostenlos familienversichert in der Krankenkasse des
Mannes?

Stimmt.
Wer mehr als (derzeitige Grenze) 365 €/Monat im Jahresduchschnitt Gewinn (= Einnahmen-Ausgaben) hat, kann nicht mehr familienversichert sein und muss die KK selber zahlen.

(10 bis 20 Tausend??)

Bei solchen Beträgen wäre das das wohl zu verkraften.

Ist diese Provision einkommensteuerpflicht (vermutlich ja, …)

Ja.

denke ich), aber ist sie auch sozialversicherungspflicht, also
Renten- und Krankenkassenbeitragspflichtig?

Wäre es nicht klüger, dem Ehemann diese Prov. zukommen zu
lassen?

Wenn wir mal annehmen, dass beide steuerzahlungswillig sind,
bliebe hier nur die Frage mit der Krankenkasse.
Es ist halt unklar, ob der Provisionszahler das (jetzt noch) so umswitchen kann/will/darf, dass der Mann zum Kunden und Provisionsempfänger wird.
Steuerlich zahlt das Ehepaar das selbe.

Viele Grüße

Vielen Dank euch für die Info´s

Noch ist nicht´s geschehen, kein Geld geflossen.
Aber man will ja nichts falsch machen, auch dem Finanzamt möchte man keine dicken Nachzahlen schulden, und das ganze Geld schon ausgegeben.

Viele Grüße

Hallo,

ich habe eine Frage, wie man diese Einnahmen von einer selbständigen Tätigkeit zu den sonstigen Einkünften nach §22 Nr. 2 EStG abgrenzen kann? (siehe auch hier bei Konz)

Ich persönlich hätte hier „sonstige Einkünfte“ angenommen: also schon einkommensteuerpflichtig, aber keine selbständige Tätigkeit. Und ich würde weiter nachhaken, ob nicht entsprechende Aufwendungen, die ich habe, als Werbungskosten absetzbar sind.

Würde man davon ausgehen, dass das selbständig ist, wäre ja die nächste Frage nach der Scheinselbständigkeit, wenn man ausschließlich von einem Unternehmen Provisionen erhält, weil man z.B. Sammelbesteller ist. ?

Danke schon mal für Info!
Gruß

Würde man davon ausgehen, dass das selbständig ist, wäre ja
die nächste Frage nach der Scheinselbständigkeit, wenn man
ausschließlich von einem Unternehmen Provisionen erhält, weil
man z.B. Sammelbesteller ist. ?

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit… :
„Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet…“

Um nichtselbstständige Arbeiten handelt es sich bei einer „Freundschaftswerbung“ oder Ähnlichem ja nun wirklich nicht.

Die Früheren Kriterien - bei denen auch abgefragt wurde, ob man nur einen Auftraggeber hat - wurden inzwischen gestrichen.
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbstst%C3%A4ndi…

Gruß JK

Ich persönlich hätte hier „sonstige Einkünfte“ angenommen:
also schon einkommensteuerpflichtig, aber keine selbständige
Tätigkeit.

Wenn man http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/sons…
liest, könnte man auch zu diesem Schluss kommen.

Es stellt sich aber wohl die Frage, wie „gelegentlich“ diese Vermittlungen sind/bleiben, wenn man/frau erst mal auf den Geschmack gekommen ist.

Und man sollte weiter nachhaken, ob nicht
entsprechende Aufwendungen, die man dazu hat, als Werbungskosten
absetzbar sind.

Ja.

Gruß JK

Hallo,

also ich habe es eher so verstanden:
Sie hat ja nur einmal vermittelt, es ergeben sich allerdings zukünftige Provisionen.

eine nicht arbeitende Ehefrau bekommt von einer Firma (wo sie selber Kunde ist) Provision, weil sie einen anderen Kunden geworben hat. Man bekommt etwa 20% von dem, was der geworbene Kunde einkauft. Jetzt ist der geworbene Kunde aber eine Firma, die sehr viel einkaufen wird. Das könnte ev. einige Tausend Euro im Jahr sein. (10 bis 20 Tausend??) :

Das heißt ja aber auch: die Frau hat überhaupt keinen Einfluß auf die Höhe der Provision: sie vermittelt nicht immer wieder, wird also tätig und wirbt für den Provisions-zahler.
Der neue Firmen-Kunde entscheidet allein, wann er wieviel bestellt.
Ich möchte gar nicht sagen: um Himmels willen, das ist doch nicht selbständig, aber ich wenn ich doch selbst keinen Einfluss habe, wieso kann ich dann selbständig sein?

natürlich sehe ich das anders, wenn die Frau in Zukunft auf den Geschmack kommt und mit Flyern durch die Gegend läuft. Dann hat sie ja selbst in der Hand, wieviel sie wirbt.

Danke schon mal für deine Infos!
Gruß

Hallo,

also ich habe es eher so verstanden:
Sie hat ja nur einmal vermittelt, es ergeben sich allerdings
zukünftige Provisionen.

Das heißt ja aber auch: die Frau hat überhaupt keinen Einfluß
auf die Höhe der Provision: sie vermittelt nicht immer wieder,
wird also tätig und wirbt für den Provisions-zahler.
Der neue Firmen-Kunde entscheidet allein, wann er wieviel
bestellt.
Ich möchte gar nicht sagen: um Himmels willen, das ist doch
nicht selbständig, aber ich wenn ich doch selbst keinen
Einfluss habe, wieso kann ich dann selbständig sein?

natürlich sehe ich das anders, wenn die Frau in Zukunft auf
den Geschmack kommt und mit Flyern durch die Gegend läuft.
Dann hat sie ja selbst in der Hand, wieviel sie wirbt.

Danke schon mal für deine Infos!
Gruß

Das ist in etwa so korrekt. Normal kannte ich es so: ich werbe jemanden, bekomme eine billige Bohrmaschine als Werbegeschenk, und gut ist.
Dass künftig für jede Bestellung, die der Geworbene macht, Geld fließt, ist doch schön.
Ob das Geschäft letztendlich zustande kommt, ist noch nicht raus.
Aber beide Seiten haben großes Interesse bekundet.

Viele Grüße