Kundenschutz für Versicherungsmakler?

Hallo,

hab grad folgenden Fall „auf dem Tisch“…

Einem Versicherungsmakler (Vertrag nach HBG § 93) wurde sein Vertrag in 1998 gekündigt. Nicht wegen irgendwelcher Verfehlungen, sondern wegen „mangelnder“ Produktion (nur Auslands-Reisekrankenversicherungen)… Der Anspruch auf Courtage (ca. 10 € im Jahr) besteht natürlich weiterhin.

Jetzt wurden die ca. 30 Kunden (die der Makler dem Unternehmen damals zugeführt hat) von einem Ausschließlichkeitsvertreter angeschrieben… Ohne, dass da System dahintersteckt. War eine Übertragung, weil die Kunden als „unbetreut“ in der EDV standen…

Makler beschwert sich: Zu recht oder zu unrecht?

Hängt das von der Vereinbarung ab, die das Unternehmen mit dem Makler damals geschlossen hat, oder gibt es dazu klare gesetzliche Regelungen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Matthias

hallo Matthias,
meines Wissens Vertragbruch.
Was ist eine Maklervollmacht wert, wenn jede Versicherung diese übergehen kann?
allerdings würde ich erst mal die Gesellschaft zu Wort kommen lassen und wenn die hier probleme machen, einen RA konsultieren.
Grüße
Raimund

falsche Board! aber unabhängig davon…
Hallo Matthias,

unabhängig vom fortlaufendem Anspruch auf Betreuungscourtage, das Unternehmen kann m.E. die Verträge einem Mitarbeiter - und nichts anderes ist eine Agentur - übertragen. Du hast Anspruch auf Betreuungscourtage - keinen Kunden- oder Bestandsschutz - es sei es wäre geregelt!

Hast Du einen Verband dem Du angehörst - dann leg den Fall dort vor!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Danke für deine Antwort

-)