Ein selbständiger Gewerbetreibender nach § 84 ff HGB berät selbstakquirierte Kunden in der Finanzbranche und tätigt Abschlüsse, die er an seinen Auftraggeber weitergibt.-
Er möchte nun aus diesem Vertragsverhältnis aussteigen und die Beratungen/Abschlüsse „auf eigene Rechnung“ machen. Hat die gekündigte Firma Anspruch auf die akquirierten Kunden, oder gehen diese mit dem Gewerbetreibenden mit?
Wenn der „Mitgang“ der Kunden so einfach nicht möglich ist, gibt es eine Willenserklärung der Kunden, die von dem Berater auch weiterhin beraten/betreut werden wollen? Ist diese rechtlich relevant?
Vielen Dank im voraus,
GMG
gekündigte Firma Anspruch auf die akquirierten Kunden, oder
Aber klar doch, dafür hat der Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch
gehen diese mit dem Gewerbetreibenden mit?
Tun sie nicht.
gibt es eine Willenserklärung der Kunden, die von dem Berater
auch weiterhin beraten/betreut werden wollen?
Das hängt u.a. von der Branche ab. In der Assekuranz geht das manchmal, bei Bausparkassen und Anlagefirmen kenne ich es nicht.