vielleicht kennt sich jemans aus und kann mir weiterhelfen.
Als JAV ( Jugend & Auszubildenden Vertetung) im Betrieb hat man während der Amtszeit sowie ein Jahr danach ja einen besonderen Kündigungsschutz und kann nicht ordentlich gekundigt werden. Doch was ist wenn das Mitglied während der Amtszeit selbst kündigen möchte ? Kann er überhaupt kündigen oder muss er sich da an Fristen halten ( abgesehen von den gesetzlichen Kündigungsfristen)
vielleicht kennt sich jemans aus und kann mir weiterhelfen.
Als JAV ( Jugend & Auszubildenden Vertetung) im Betrieb
hat man während der Amtszeit sowie ein Jahr danach ja einen
besonderen Kündigungsschutz und kann nicht ordentlich
gekundigt werden. Doch was ist wenn das Mitglied während der
Amtszeit selbst kündigen möchte ?
Der besondere Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bindet nur den Arbeitgeber !
Kann er überhaupt kündigen
Ja
oder muss er sich da an Fristen halten ( abgesehen von den
gesetzlichen Kündigungsfristen)
Nein, es sind lediglich vereinbarte Kündigungsfristen (Gesetz, TV, Arbeitsvertrag) von dem JAV-Mitglied zu beachten.
Nein, die gesetzliche Frist.
Bei der Eigenkündigung kann man die zusätzliche Funktion als Betriebsrat oder JAV-Mitglied „vergessen“. Hat keine Bedeutung.
Es gibt ja „Nachrücker“ auf der Liste, also Ersatzkandidaten, die bei Ausfall von Mitgliedern bereitstehen, die während einer Amtsperiode ausfallen.