Guten Tag,
den Text unten habe ich aus einem Artilel kopiert.
Ist das tatsächlich geltendes Recht in Deutschland?
Danke für Rat!
Viele Menschen glauben, dass Krankheit vor einer Kündigung schützt. Das stimmt so aber nicht: Wenn Sie chronisch krank sind oder immer wieder für kurze Zeit ausfallen, dann können Sie dafür Ihren Job verlieren – auch dann, wenn Sie gerade arbeitsunfähig sind.
Für eine Kündigung wegen Krankheit müssen Sie aber im Kalenderjahr mindestens sechs Wochen krank gewesen sein. Diese sechs Wochen müssen nicht am Stück angefallen sein, sondern können sich durchaus über mehrere kurze Krankschreibungen summieren. Entscheidend ist, dass die Prognose schlecht ist und es so aussieht, als würden Sie auch in Zukunft immer wieder einmal für längere Zeit ausfallen.