Kündigung auf Grund von Krankheit

Guten Tag,

den Text unten habe ich aus einem Artilel kopiert.
Ist das tatsächlich geltendes Recht in Deutschland?

Danke für Rat!

Viele Menschen glauben, dass Krankheit vor einer Kündigung schützt. Das stimmt so aber nicht: Wenn Sie chronisch krank sind oder immer wieder für kurze Zeit ausfallen, dann können Sie dafür Ihren Job verlieren – auch dann, wenn Sie gerade arbeitsunfähig sind.

Für eine Kündigung wegen Krankheit müssen Sie aber im Kalenderjahr mindestens sechs Wochen krank gewesen sein. Diese sechs Wochen müssen nicht am Stück angefallen sein, sondern können sich durchaus über mehrere kurze Krankschreibungen summieren. Entscheidend ist, dass die Prognose schlecht ist und es so aussieht, als würden Sie auch in Zukunft immer wieder einmal für längere Zeit ausfallen.

ja ist es,

Stell dir doch einfach mal einen Einzelhändler auf dem Land vor, der Würde mit einer dauerhaft Kranken Person ganz schnell in einer Insolvenz getrieben werden.

Ja, das ist geltendes Recht, allerdings nicht so einfach durchzusetzen, wie Dein plakativer Zweizeiler glauben macht:

http://www.arbeitsrechtler-in.de/arbeitsrecht-im-ueberblick/beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses/personenbedingte-kuendigung/kuendigung-wegen-krankheit/

Sorry, aber der dürfte eher selten mehr als 10 ständig Vollzeitbeschäftigte haben und somit eh kündigen, wen er will.

Gruß
Guido

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… und wenn er weniger als 30 AN beschäftigt, kann er das finanzielle Risiko begrenzen, dafür zahlt er dann die Umlage U1:

&Tschüß
Wolfgang

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