Kündigung Bausparvertrag bei Trennung und Insolvenz des einen Partners- Haftungsmöglichkeit?

Schönen Guten Tag,
Mein Problem:
Ich habe im Jahr 1999 MIT meinem Nochehemann einen Bausparvertrag abgeschlossen. Dieser war dann im Jahr 2010 zuteilungsreif. Da wir wiederim Geschäft (er alleiniger Inhaber) knapp bei Ksse waren, haben wir ihn auszahlen lassen und e ist komplett in das Geschäft geflossen. Von nun an wurde sämtliche monatlichen raten auch vom Geschäftskonto bedint.
Nun hat mein Nochehemann (trennung 2014) im April diesen Jahres Insolvenz angemeldet.
Somit bekam ich ein Schreiben der Bausparkasse mit Zahlungsaufforderung. Diese war noch nicht vom Insolvenverwalter informiert wurden. Die Insolvenz habe ich dann erstmals der Bausparkasse mitgeteilt.
Heute bekam ich dann von der Bausparkasse die sofortige Kündigung des Vertrages und die damit zusammenhängende Zahlungsaufforderung der Restschuld.
Ich kann beim besten Willen dies nicht bezahlen. Ich bekomme ja seit 4 Monaten noch nichtmal mehr Unterhalt und bin leider auch Rentnerin, wo ich eh kaum was besitze.

Was kann ich hier tun?
Die Bausparkasse hat auchschriftlich die Gesamtforderung beim Insolvenzverwalter angemeldet. Geht das überhaupt?..Doppelverwertungsverbot?

Kann mein Nochehemann mir evtl. ein Schreiben geben, aus dem hervorgeht daser mich aus der Haftung entlässt und ich auch diesbezüglich keine Ansprüche habe.

Wäre für jeden guten Rat offen. Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

du solltest eine Schuldnerberatung aufsuchen.
Die kann dich unterstützen und Wege aufzeigen

Da ihr, höchstwahrscheinlich, Gesamtschuldner seid kann die Bausparkasse sich von jedem das Geld holen.
Natürlich nur einmal, aber wer immer Geld hat, den kann sie heranziehen.

Das würde dir nicht helfen, denn die Bausparkasse wird dich nicht aus der Schuld entlassen.
Da wäre sie ja auch schön blöd, denn jetzt hat sie zwei Personen, von denen sie etwas holen kann, danach nur noch eine.

Gruß,
Steve

Nein, nicht hinterher wenn der Schaden schon eingetreten ist.
Ihr beide seit doch Gesamtschuldner gegenüber der Bank. Deshalb wendet sie sich ja auch an Dich wenn vom Ehemann wegen Insolvenz nichts mehr zu holen ist.
Lass Dich anwaltlich beraten, meines Erachtens nach müsstest auch Du (privat) Insolvenz beantragen, wenn absehbar wäre, Du kannst Die Bankforderung auf absehbare Zeit oder überhaupt nie zurückzahlen.

MfG
duck313

Vielen Dank für die Antwort.
Natürlich wäre derGedanke gewesen dieses Schreibe nzurück zu datieren.

Vielen Dankfürdie Beantwortung.

hast Du dir so gedacht.

Aber aus den Antworten hast Du hoffentlich entnommen, es geht nicht.
Der Vertrag ist ja zwischen 3 Parteien geschlossen, Bank, Du und Mann. Bei Änderungen müssten alle 3 zustimmen.
Und die Bank würde das wohl sehr voraussichtlich nicht machen.
Schließlich verlöre sie einen Schuldner von dem sie das Geld einfordern könnte.

Vielen Dank für die Antworten.

Mittlerweile habe ich die sofortige Kündigung des Bausparvertrages erhalten.
Dies verstehe ich nicht. Vorher hatte ich ein Schreiben mit umgehender Zahlungsaufforderung bis spätestens 1.9.17 bekommen. Aufgrund meiner Aussage mein Mann ist insolvent kam nun die Kündigung und ich soll die Restsumme bis 15.9.17 bezahlen. Anbei heftet ein Schreiben an den Insolvenzverwalter (Forderungsanmeldung der Restsumme).
Nun ist es aber so, die Forderungsanmeldung an den Insolvenzverwalter ist niedriger als ich bezahlen muss. In Summe sind dies 102 EUR mehr. Wieso muss ich nun mehr bezahlen, als beim Insolvenzverwalter gemeldet wird.
Wieso überhaupt meldet die Bausparkasse da nochmals ihre Forderung an. Darf die Bausparkasse überhaupt fristlos kündigen, zumal ich vorher noch eine Zahlungsaufforderung zur weiteren Ratenzahlung bekommen habe?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar :slight_smile: