gestern Abend habe ich mit einem Freund folgende, wie immer hypothetische, Situation besprochen, bei der wir uns nicht sicher waren.
Ein Arbeitnehmer hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Er gibt bereits im Juni seine Kündigung zum Ende des Jahres (31.12.) ab. Es bestehen keine Konflikte zwischen AN und AG.
Hat der Arbeitgeber nun noch eine Chance bspw. von seiner Seite zum 31.10. zu kündigen oder muss er den AN bis zum 31.12. beschäftigen? Hintergrund: Der AG stellt AN, welche gekündigt haben normalerweise frei und möchte evtl. Geld sparen.
Ist nur meine persönliche Meinung, aber m.E. beeinflusst die vom AN inittierte Kündigung nicht die Möglichkeit des AG, seinerseits die Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt auszusprechen.
natürlich kann der AG grundsätzlich gegenkündigen. allerdings braucht er dafür gute Gründe, wenn KSchG gilt.
Die Rechtsprechung sieht derartige „Widerkündigungen“ äußerst kritisch und schaut da sehr genau hin.
Genau das scheint das Ziel zu sein:
Ich kündige jetzt zu einem möglichst späten Zeitpunkt. Dann hoffe ich, dass der AG mich freistellt und bis dahin weiter die Kohle rausrückt. Und einen Kündigungsschutz bekomme ich noch gratis dazu.
Gepokert wird dabei um die Frage, bis zu welchem Zeitraum der AG da mitspielt.