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Paar kündigt fristgemäß Wohnung.
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Mieter A zieht bereits 2 Monate vorher aus, aber …
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Gibt nicht den Schlüssel ab und teilt mit, dass er weiterhin bis zur Übergabe der Wohnung Mieter ist und auch in der Nacht vor Mieter B stehen kann und jederzeit die Wohnung betritt.
4, Mieter A hat auch an Mieter B Körperverletzung begangen. Mieter B verbrauchte auch einige Tage im Krankenhaus. Polizei kann nichts machen (Aussage gegen Aussage) da Körperverletzung in der Wohnung statt fand. -
Mieter B wollte zu Juni Strom und Gas ummelden und erhielt die Aussage vom Stromanbieter, dass Mieter A nur aus dem Vertrag raus kommt, wenn er vom Vermieter ein Schreiben vorlegen kann, dass er den Schlüssel abgegeben hat, was er nicht getan hat.
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Liegt dieses Schreiben nicht vor, ist Mieter A bis zur endgültigen Kündigung weiterhin Auftraggeber. Darüber gibt es auch ein Gesetz.
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Mieter B rief bei den Gaswerken an, teilte denen auch mit, dass es eine Gesetzesgrundlage gibt und Mieter nicht den Vertrag kündigen konnte (Mieter B will Versorgungsunternehmen bezahlen, doch natürlich durch die Angst vor Mieter A kommt es nun gelegen, dass dieser nur dann aus seine Verträge raus kommt, wenn Schlüsselabgabe).
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Gaswerke erwarten nun von Mieter B die Vorlage dieses Gesetzesgrundlage.
Mieter B ist absoluter Laie in diesem Bereich. Es handelt sich, so weiß ich von den Stromwerken, dass es sich dabei um Grundversorungsverordnung GVV, Energiewirtschaftsgesetz und die Energieverordnung handeln soll. Doch ich finde es nicht und finde nicht durch,
Gibt es hier jemanden der sich in dieser Materie auskennt und mir helfen kann, bzw. mir auch gleich die richtigen §§ nennen kann.
Kurzform: Mieter A kann nur vorzeitig vor regulärer Kündigung (Ende August) seine Energieverträge kündigen wenn er schriftlich vom Vermieter oder Hausmeister vorlegen kann, dass er bereits Anfang Juni seine Schlüssel abgegeben hat um nicht mehr bis zur Übergabe in das Objekt zu gelangen.
Danke