Kündigung durch Haushaltsverbraucher Gas

  1. Paar kündigt fristgemäß Wohnung.

  2. Mieter A zieht bereits 2 Monate vorher aus, aber …

  3. Gibt nicht den Schlüssel ab und teilt mit, dass er weiterhin bis zur Übergabe der Wohnung Mieter ist und auch in der Nacht vor Mieter B stehen kann und jederzeit die Wohnung betritt.
    4, Mieter A hat auch an Mieter B Körperverletzung begangen. Mieter B verbrauchte auch einige Tage im Krankenhaus. Polizei kann nichts machen (Aussage gegen Aussage) da Körperverletzung in der Wohnung statt fand.

  4. Mieter B wollte zu Juni Strom und Gas ummelden und erhielt die Aussage vom Stromanbieter, dass Mieter A nur aus dem Vertrag raus kommt, wenn er vom Vermieter ein Schreiben vorlegen kann, dass er den Schlüssel abgegeben hat, was er nicht getan hat.

  5. Liegt dieses Schreiben nicht vor, ist Mieter A bis zur endgültigen Kündigung weiterhin Auftraggeber. Darüber gibt es auch ein Gesetz.

  6. Mieter B rief bei den Gaswerken an, teilte denen auch mit, dass es eine Gesetzesgrundlage gibt und Mieter nicht den Vertrag kündigen konnte (Mieter B will Versorgungsunternehmen bezahlen, doch natürlich durch die Angst vor Mieter A kommt es nun gelegen, dass dieser nur dann aus seine Verträge raus kommt, wenn Schlüsselabgabe).

  7. Gaswerke erwarten nun von Mieter B die Vorlage dieses Gesetzesgrundlage.

Mieter B ist absoluter Laie in diesem Bereich. Es handelt sich, so weiß ich von den Stromwerken, dass es sich dabei um Grundversorungsverordnung GVV, Energiewirtschaftsgesetz und die Energieverordnung handeln soll. Doch ich finde es nicht und finde nicht durch,

Gibt es hier jemanden der sich in dieser Materie auskennt und mir helfen kann, bzw. mir auch gleich die richtigen §§ nennen kann.

Kurzform: Mieter A kann nur vorzeitig vor regulärer Kündigung (Ende August) seine Energieverträge kündigen wenn er schriftlich vom Vermieter oder Hausmeister vorlegen kann, dass er bereits Anfang Juni seine Schlüssel abgegeben hat um nicht mehr bis zur Übergabe in das Objekt zu gelangen.

Danke

Wird da jemand schlau draus?
Ich nicht ramses90

Hallo!

leider sehr unklar, man muss sich viel zusammenreimen.

Frage : Wer steht im Mietvertrag, A und B gemeinsam ?

Dann müssen auch beide gemeinsam kündigen (wohl schon erfolgt). Ob einer früher auszieht (hier A) ist egal.

Auch A schuldet weiterhin die volle Miete und Nebenkosten.

Frage : Wer ist Strom- und Gaskunde ? Nur A, nur B oder auch hier beide gemeinsam ?

Auch dann kann man nicht einseitig raus, auch hier haftet A für die vollen Strom- und Gaskosten.
Es gibt keine einseitige Kündigung, wenn beide im Vertrag stehen. Nur mit Zustimmung des Versorgers, denn es ist freiwillig und man hat kein Recht darauf.

MfG
duck313

Ist doch klar in der Kurzfassung beschrieben

Bist du wie ich Laie oder im Bereich Energieversorgung Fachmann?

Ich beantworte erst einmal deine Fragen und gebe dazu mein Statement.

Frage : Wer steht im Mietvertrag, A und B gemeinsam ?
Antwort: Beide gemeinsam. Kündigung erfolgte beidseitig zum gleichen Termin. Ich komme aus der Immoilienbranche, so weiß ich genau was bei Mietobjekten zu tun und zu lassen ist. Um Kündigung des Mietobjektes ging es nicht um meine Frage. Stimmt, der ausgezogene Mitmieter A schuldet weiterhin Miete und Nebenkosten bis zum Kündigungsende.

Frage : Wer ist Strom- und Gaskunde ? Nur A, nur B oder auch hier beide gemeinsam ?
Antwort: Nur der Mieter A (der ausgezogen ist). Und darum geht es ja.
Er ist ausgezogen, hat die Verträge zu seinem Auszugstermin gekündigt.
Als ich die Verträge auf meinen Namen schreiben lassen wollte, wurde ich von den Stromwerken gefragt ob er auch den Schlüssel abgegeben hat. Dieses musste ich verneinen und teilte dem Stromanbieter mit, dass ich von dem Mieter A folgende Aussage erhalten habe und das er das auch kontinuierlich macht: „Er ist weiterhin Mieter und wird somit bis zum Mietende nach Lust und Laune, auch mitten in der Nacht, dass Mietobjekt weiterhin betreten. Schlüssel wird er keine abgeben.“
Auch steht noch sein Gefierschrank (angeschlossen) und Möbel, die er nach und nach holt, hier.
Daraufhin erhielt ich von den Stromwerken folgende Antwort: "Unter diesen Umständen ist Mieter A bei uns weiterhin Kunde bis zum regulären Mietende. Es sei denn, er kann ein Schreiben von dem Vermieter vorlegen, dass er bei seinem frühzeitigen Auszug im Juni bereits die Schlüssel abgegeben hat. Damit wäre die Kündigung des Stromes ok. Ansonsten nicht. Darüber würde es ein Gesetz geben. Als ich fragte ob das nur für den Strom gilt oder auch für Gas, erhielt ich wiederum die Antwort: „Egal, Energie Strom u. Gas, ist das gleiche Gesetz.“ Leider hat man mir nur die §§ nicht nennen können.

Deine Antwort: Auch dann kann man nicht einseitig raus, auch hier haftet A für die vollen Strom- und Gaskosten.
Mein Statement: Nein, siehe Text oben

Nun rief ich bei dem Versorger Gaswerken an. Teilte denen mit, was der Versorger Stromwerke gesagt hat. Und die Gaswerke wollen nun von mir diesen Gesetzestext haben. Und den finde ich nirgens. Daher bat ich hier um Hilfe.

Wenn es dieses Gesetz gibt, hoffe ich inständig das man ihm dann sagt und er es tut „Schlüssel abgeben, Nachweis vorlegen, raus aus dem Vertrag“.

Er hat Körperverletzung an mir vorgenommen. Seitens des Vermieters, er ist ja auch noch regulärer Mieter, kann ich ihm den Zugang (auch nicht in der Nacht) verweigern.
Gibt nur 2 Möglichkeiten,

  • lt. Gesetz gibt er den Schlüssel ab, braucht nicht mehr bezahlen, ich brauche keine Angst hier zu haben bis das ich ausziehe.
  • lt. Gesetz gibt er keinen Schlüssel ab und hat alle Energiekosten bis Ende August weiterhin zu tragen.

Ich brauche diesen §§ wo drin steht, dass er den Schlüssel mit Nachweis abzugeben hat um aus seinen Verträgen zu kommen, sollte er das nicht tun, ist er bis regulären Mietende weiterhin der Auftraggeber und hat die Energiekosten (Strom und Gas) zu zahlen.

Jetzt verstanden?