Hallo
Ich bin im Vorstand 2. Vorsitz eines TsV ,der Verein ist eingetragen.
Neben mir gibt es noch einen 1.Vorstand.
Der 1 Vorstand benachrichtige mich , dass er rückwirkend zum 1.07 16 den Sitz als solchen kündigen will. Ich war darüber sehr überrascht und habe die Kündigung zum angegebenen Datum anerkannt.
Meine Frage jetzt, in wie weit ist meine Anerkennung rechtsgültig, da es ja eigentlich unwirksam ist rückwirkend zu kündigen.
Vielen Dank im Vorraus
Moin,
ein Vorstand kann nicht kündigen, er kann nur zurücktreten, auch von jetzt auf gleich, aber ganz sicher nicht rückwirkend. Damit entließe sich das Mitglied selbst aus der Haftung - wozu gäbe es dann das Instrument der Entlastung?
Bei den meisten Vereinen steht in der Satzung, dass der Vorstand im Amt bleibt, bis ein neuer gewählt wird.
Gruß
Ralf
ps: Kündigung geht nicht, weil kein Vertrag besteht. Vertrag kann keiner bestehen, weil keine 2 Parteien da sind.
Erstmal vielen Dank! Da ich ganz neu in der Aufgabe bin und da noch nicht durchblicke. Das bedeutet also, dass es von beiden Seiten als ungültig anzusehen ist ?!
Also müsste der 1.Vorstand mir einen Rücktritt zukommen lassen. In der Satzung ist Ende des Jahres Geschäftsjahres festgelegt mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich erklärt wird.
Das muss ich dann so akzeptieren,oder kann man jetzt rechtlich durch .eine schriftliche Aussage belangen?
( Grund sind interne Schwierigkeiten )
Rechtlich durch meine schriftliche Aussage belangen. Denn ich habe ja auch in dem Punkt falsch gehandelt…oh je
In der Satzung ist Ende des Jahres Geschäftsjahres festgelegt mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich erklärt wird.
Schreib langsam, ich verstehe nur Bahnhof!
Mach Dir keine Sorgen, auch Vorstandsmitglieder dürfen Fehler machen. Im Übrigen sehe ich nicht, wo durch diesen Fehler ein Schaden entstanden wäre.
Ups Verzeihung. Also in langsam. Die Satzung sieht vor -durch einen freiwilligen Austritt ,jeweils zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich zu erklären.
Nun ja der 1. Vorsitz ist ja jetzt in dem Glauben, dass er Rückwirkend " kündigen" könnte, durch meinen Fehler. Anden ist es ja nicht. Da es ja nicht möglich ist. Da wir internen Schwierigkeiten mit der Person haben, gaukel ich ihm ja vor ausgetreten zu sein. Was passiert mir , wenn die Person jetzt zu einem Anwalt gehen würde und meinen Schrieb mit der " Anerkennung" vorlegen würde , da habe ich ja Mist gebaut!
Der 1.Vorstand will ja austreten, bzw denkt ja schon er wäre raus,durch meine Aussage.
Dadurch bleibt er ja erstmal in der Haftung und im Register bestehen , wird ihm ja auch irgendwann komisch vorkommen ,wenn da keine Austragung vorgenommen wurden.
Möchte da einfach keinen weiteren Streit zukommen lassen oder im schlimmsten Falle , Repressalien durch einen Anwalt gegen mich😑
Denn so wirkt es ja dann, das man der Person einen Austritt verweigern will im schlimmsten Fall. Muss der 1.Vorstand denn bei zb Neuwahlen des Vorstandes anwesend sein? Will nicht noch mehr falsch machen
Verstehe ich das richtig:
Der 1. Vorsitzende will nicht nur vom Vorsitz zurücktreten, sondern will auch aus dem Verein austreten?
Was steht zum RÜCKTRITT eines VORSTANDSMITGLIEDES und was steht zum AUSTRITT eines VEREINSMITGLIEDES in der Satzung?
Trenne das von einander. Er kann ja zurücktreten, aber dennoch im Verein bleiben.
Schade, da möchte man helfen und nun schon wieder gelöscht. Warum nur? Es ist extrem ärgerlich, wenn man Zeit investiert und dann vor eine Wand läuft.
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