Wenn Vermieter nicht mit in dem Haus wohnt, dann gibt es die normale Kündigungsfrist, die sich an der bisherigen Mietdauer orientiert.
Also mind. 3 Monate, max. 9 Monate.
Der Grund, Eigenbedarf, muss aber zutreffend sein. Das sollte man schon hinterfragen und prüfen .
Das mit den 3 und 6 Monaten würde im Sonderfall 2-Familienhaus, Vermieter wohnt mit drin, gelten. Da darf er grundlos kündigen, dafür verdoppelt sich aber die Frist (also von 3 auf 6 Mon.)
Nachtrag:
Meinst Du, ob wegen der über 5 Jahre Mietdauer nun die längere Frist( 6 Mon.) gilt obwohl die Mieterin einen Neuvertrag hat ?
M.E. nach ja. Denn es kommt auf die tatsächliche Wohnzeit dort an, nicht auf die laut Vertrag.
MfG
duck313