Kündigung Eigenbedarf wie lange Kündigungsfrist

Hallo ,
Hr W hat an Fr X und Hr J ein Haus vermietet 2012 .Im 2016 ist Hr J ausgezogen wegen Trennung .
In 05/2017 hat der Vermieter mit Fr X einen neuen Mietvertrag gemacht jetzt möchte Hr W kündigen wegen Eigenbedarf ist die Kündigungsfrist 6 Monate oder 3 Monate ?

vielen Dank im voraus.

Wenn Vermieter nicht mit in dem Haus wohnt, dann gibt es die normale Kündigungsfrist, die sich an der bisherigen Mietdauer orientiert.
Also mind. 3 Monate, max. 9 Monate.
Der Grund, Eigenbedarf, muss aber zutreffend sein. Das sollte man schon hinterfragen und prüfen .

Das mit den 3 und 6 Monaten würde im Sonderfall 2-Familienhaus, Vermieter wohnt mit drin, gelten. Da darf er grundlos kündigen, dafür verdoppelt sich aber die Frist (also von 3 auf 6 Mon.)

Nachtrag:
Meinst Du, ob wegen der über 5 Jahre Mietdauer nun die längere Frist( 6 Mon.) gilt obwohl die Mieterin einen Neuvertrag hat ?
M.E. nach ja. Denn es kommt auf die tatsächliche Wohnzeit dort an, nicht auf die laut Vertrag.

MfG
duck313

Tach,

der §573 c sagt:

„Seit der Überlassung des Wohraums“, nicht „seit Bestand des Vertrages“.
Ein neuer Mietvertrag führt nicht zum Verlust der Mietdauer.
Demnach - bitte die Ausnahme des „unter einem Dach wohnens“ von Duck beachten - wären es 6 Monate Kündigungsgfrist.

Beachte:
Die Kündigung wg. Eigenbedarf muss begründet werden. Mach keinen Fehler bei der Kündigung.
Am einfachsten ist es immer, sich mit dem Mieter an einen Tisch zu setzen.
Du hilfst ihm bei der Wohnungssuche und ggf. beim Umzug, er verlässt die Wohnung früher.
Ist alles machbar, wenn man miteinander spricht.