Guten Tag,
ich erfuhr gestern, dass ich in der 6. Woche schwanger bin. Mein Vermieter kündigte mir auf Eigenbedarf und ich fand bereits eine neue Wohnung. Allerdings weiß die Vermieterin noch nicht, dass ich ein Kind erwarte. Ich würde es ihr aber auch ungern sagen, bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe. Nun meine Frage, muss ich es ihr sagen oder kann ich es einfach für mich behalten und sie informieren, wenn das KInd da ist? Kann sie mir die Wohnung wieder wegnehmen, wenn sie erfährt, dass ich ihr nichts von der Schwangerschaft erzählt habe?
Bitte um rechtliche Hinweise! Vielen Dank!
Bevor du den Vertrag unterschreibst, wirst du ihn sicher lesen. Falls da steht: „Hunde, Katzen und Schwangere sind unerwünscht“, oder so ähnlich, solltest du den Mietvertrag gleich gar nicht unterschreiben.
Sie geht ja nicht davon aus, dass ich schwanger bin, da ich zudem noch chronisch krank bin. Bin ich denn verpflichtet ihr vor Vertragsunterschreibung mitzuteilen, dass ich schwanger bin oder kann ich es einfach unter den Teppich kehren?
Das gehört zu den Dingen, die Vermieter schlicht und ergreifend einen feuchten Kehricht angehen
Servus,
ein sehr kleines Appartement könnte bereits mit zwei Personen überbelegt sein. Das würde den Vermieter zur ordentlichen Kündigung berechtigen, aber nicht, bevor diese Überbelegung überhaupt stattfindet: Das ist frühestens ab der Geburt.
Welche Fläche hat die neue Wohnung denn?
Schöne Grüße
MM
Die neue Wohnung hat 2 Zimmer und 57qm. Sie ist Behindertengerecht, was ich wegen meiner Lungenkrankheit auch brauche. Großer Balkon, sowie Keller und Abstellkammer ist auch dabei. Wie groß darf denn die Wohnung sein? Ich muss dazu sagen, ich bekomme den Mietvertrag erst im Januar und ziehe zum Februar um. Möchte der Vermieterin aber nicht sagen, dass ich ein Kind erwarte, aus Angst, dass sie den Vertrag zurück zieht!
Du musst gar nichts sagen. Unterschreib den Vertrag und fertig. Über die Schwangerschaft musst du nicht sagen. Allerdings könnte es später für dich etwas eng für dich und das Kind werden. Hier wäre vielleicht zu überlegen, sich gleich was größeres zu suchen, damit du später nicht wieder umziehen musst.
Servus,
???
Mach den Vertrag und gut ist.
Eine Zweizimmerwohnung mit 57 qm langt unter diesem Gesichtspunkt bei weitem für zwei Personen. Die Mindestfläche, die jedem Bewohner zur Verfügung stehen muss, liegt in manchen Bundesländern bei neun, in anderen bei zehn Quadratmetern, d.h. eine Überbelegung, die den Vermieter zur Kündigung berechtigt, liegt erst vor, wenn Du später noch drei Kinder kriegst. Ich schätze, Du wirst mit vier Kindern sowieso eine größere Wohnung haben wollen.
Schöne Grüße
MM
Dauerlösung ist das keine, das weiß ich. Aber da ich bei meiner jetzigen Wohnung auf Eigenbedarf gekündigt wurde, muss ich bis Ende März hier raus sein. Also brauche ich eine Zwischenlösung, bis ich eine geeignete Eigentumswohnung für uns gefunden habe. Mir war nur wichtig zu wissen, dass sie mir nicht an den Karren fahren kann! Aber das scheint sie nicht zu können! Perfekt! Vielen Dank an alle!
Vielen Dank! hat mir sehr geholfen!
Hallo,
die Eigenbedarfskündigung einer schwangeren, schwerbehinderten Dame könnte ein Härtefall sein. Dann würde ein besonderer Kündigungsschutz bestehen.
Aber du hast ja nun eine neue Wohnung gefunden.
Wegen der Schwangerschaft beachte zwei Dinge:
- Ich wünsche euch beiden alles Gute!
- Eine Kündigung „wegen Schwangerschaft“ ist auszuschließen. Würde sie dennoch ausgesprochen werden, habe ich Angst um das Leben des Richters, der sich mit Fall beschäftigen würde. Es könnte sein, dass er sich totlacht.
Wenn der Vertrag einmal unterschrieben ist, dann kann er nicht „zurückgezogen werden“. Falls der Vermieter es dennoch versucht: Siehe oben, Lebensgefahr für den Richter.
Sollten Fragen wie „sind Sie schwanger?“ gestellt werden, dann sind die genau wie Fragen nach der bevorzugten Farbe der Unterwäsche einzuordnen. Antworte nach Belieben, sag die Wahrheit oder lüge, dass sich die Balken biegen.
Genau genommen hat sowas den Vermieter nichts anzugehen, aber wenn du befürchtest, er würde einer Schwangeren keine Wohnung geben wollen (Wo sind wir denn hier eigentlich??? IN Bethlehem im Jahre 0000 oder was???), dann lüge halt. Kann ja sein, dass er dein berechtigtes „Das hat Sie nichts anzugehen“ nicht mag. VOR dem Vertragsabschluss kann er es sich dann ja noch anders überlegen.