Kündigung einer Wohnung

Hallo
Meine Frau und ich (Vermieter) haben einen Mietvertrag mit einem Ehepaar über eine 2 ZKB mit Stellplatz gemacht.
Grund für die Zusage war u.a. das gemeinsame Gehalt. So konnten wir sicher sein, das sich das Ehepaar die Wohnung leisten kann. Nun wollen sich das Paar trennen, aber nicht scheiden lassen.
Nun meine Frage: Jetzt möchte sich der Ehemann (Hauptverdiener) aus dem Mietvertrag streichen lassen.
Muß ich diesem Wunsch nachgehen?

Für Eure Tipps sage ich jetzt schon Danke

Viele Grüße Wolfgang

Nein musst du nicht (solltest du auch nicht) Kündigen können nur beide zusammen. Will nur einer den Vetrag verlassen muss hierfür eine Vereinbarung getroffen werden, bei der alle Mieter und der Vermieter zustimmen, das ein Mieter aus dem Vetragsverhältnis entlassen wird. Weigert sich eine Partei, dann ist dies nicht möglich. Dann bleiben beide Mieter Gesamtschuldner und du kannst dir die Miete auch beim Ehemann holen wenn die Ehefrau nicht zahlen kann. Will der Ehemann das nicht, dann muss er zusammen mit seiner Ehefrau den Mietvertrag komplett kündigen und du suchst dir neue Mieter

Moin,

Wenn ich das aus http://www.forum-recht-einfach.de/mietvertrag/paar-trennt-sich-aenderung-des-mietvertrages-1713.html und dich richtig verstanden habe, dann haben beide den Mietvertrag unterzeichnet, somit müssten auch beide kündigen. Ab dann kann der neue Mietvertrag ausgesetzt werden.
Bei einer Scheidung würde wohl der https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1568a.html greifen, aber du sprichst ja nur von Trennung.

Mein Tipp: mach einen sauberen Schnitt mit einem neuen Mietvertrag. Wenn anlässlich einer möglichen zukünftigen Scheidung dann doch noch die Fetzen fliegen sollten, so wirst auch du eventuell da hinein gezogen. Wie würde das z.B. mit der Kaution laufen? Mach eine saubere Übergabe wie bei einer typischen Kündigung und schließe einen neuen Vertrag ab, so dir denn der verbleibende Mieter ausreichend finanzkräftig erscheint.

Ulrich

Hallo
Vielen Dank, so habe ich es der einen Mietpartei (Ehefrau) bereits am Telefon gesagt.
Es ging Ihr auch Hauptsächlich um die Nebenkosten. Sie meinte es gibt Positionen, die auf die Anzahl der dort wohnenden Personen abgerechnet wird. Dies ist aber nicht der Fall, gerechnet wird nur auf Verbrauch oder m².
Vielen Dank
Gruß Wolfgang

Hallo

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich warte mal ab, ob was schriftliches bei mir eingeht.

Gruß Wolfgang

Selbst wenn man bei Positionen die Personenanzahl berücksichten würde: laut Vertrag wohnen dort 2 Personen.

Und wenn einer auszieht, bleibt nur einer übrig, das müsste natürlich -sofern der Verbauch nach Personen abgerechnet würde- bei Vorauszahlung und Abrechnung berücksichtigt werden.

Laut Vertrag muss da genau NIEMAND wohnen.

Schon mal darüber nachgedacht, dass Kinder üblicherweise GAR NICHT im Vertrag auftauchen, aber selbstverständlich beim Pro-Kopf-Verbrauch mitzählen? Oder irgendwelche Lebenspartner? Oder Untermieter?

Du liegst aber sowas von daneben…