Ich hab mal eine Frage zur Kündigung eines Handyvertrages.
Wenn der Vertrag eine Laufzeit von 24 Monaten hat. Und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Kann ich dann auch z.B. Nach 20 Monaten (fristgerecht), zu einem Zeitpunkt der 4 Monate nach den 24 Monaten Vertragslaufzeit liegt, kündigen, oder kann mann immer nur genau auf den Endtag der 24,36,48 Monate kündigen?
Ich hätte ja fristgerecht gekündigt, mir nur einen beliebigen Termin, nach Ablauf der 2 Jahre gesucht.
meist verlängern sich derartige Verträge um jeweils 12 Monate. die Aufzählung legt nahe, dass dies schon bekannt ist.
Wenn es doch nicht so ist, wären 28 Monate unter Einhaltung der Frist von (mindestens) 3 Monaten natürlich möglich.
Wenn man vergesslich ist, kann man auch am ersten Tag zum Ende des 24. Monats kündigen.
moin,
man kann immer nur unter Einhaltung der 3-Monatsfrist kündigen, und zwar zum Ablauftag. Länger wird nicht akzeptiert. Noch nie gehört dass es möglich sein kann. Verträge laufen nun mal nur 2 Jahre bei Erstvertrag.
Sollte nicht fristgerecht gekündigt werden, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Viele kündigen schon im ersten Halbjahr um genau die Frist nicht zu versäumen. Meist erfolgt bei Kündigung ca. 2 Monate vor Ablauf eine Reaktion des Anbieters und man kann meist bessere Verträge zu günstigeren Konditionen bekommen. Man ist dann allerdings wieder 2 Jahre vertraglich gebunden.
MfG
Wie wäre es, wenn Du einfach mal in die passenden AGB schaust? Da steht mit Sicherheit etwas dazu drin. Regelmäßig gibt es Kündigungsfristen von ein bis drei Monaten.
Geht nicht.
Sollte auch klar sein, warum muss man immer irgendwelche Spitzfindigkeiten suchen und nutzen wollen ?
Vertrag hat immer feste Laufzeiten. Meist 24 Monate, dann jeweils um 12 Monate verlängert.
Diese Zeiten stehen fest und die Kündigungsfrist ändert daran nichts.
Man kann stets nur zum Ende so einer festen Laufzeit kündigen.
Erstmals zum Ende der 24 Mon, nachher meist zum Ende der folgenden 12 Monate.
Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen
Das ist der Auszug aus den AGB von Vodafone. Demnach könnte man zu jedem beliebigen Zeitpunkt NACH den 24 Monaten kündigen, da sich der der Vertrag nur um ein Jahr verlängert, wenn er nicht gekündigt wurde.
Da sich aber eineige sicher sind, das das nicht geht:
Habt ihr das mal selber versucht?
Gründet ihr eure Antwort auf eine rechtliche Position?
Oder ist das eher ein „Gefühl“ von euch?
Hab aktuell gar nicht vor, meinen Vertrag zu kündigen. Hab nur überlegt, ob so etwas gehen kann. Z.B. Wenn ein Vertrag im Juli ausläuft, man aber gerne noch das neue Iphone als Bonus bei einem Vertragswechsel mitnehmen will.