Kündigung eines Vertrages

Hallo
Ich habe eine banale Frage zur Vertragskündigung.
Ein Stromvertrag wurde am 1.1. 2017 abgeschlossen und läuft ein Jahr.
Was muß in der Kündigung stehen ?:
Hiermit kündige ich … zum 31.12.2017 oder zum 1.1.2018 ?

MFG

Die Frist endet am 31.12. gemäß § 188 Abs. 2 i.V.m. § 187 Abs. 2 Satz 1 BGB.

Danke für deine schnelle Antwort.
Mir war schon klar, daß am 31.12. der letzte Tag des Bezugs ist. Nur war nicht klar, was in der Kündigung steht. Also heist es Kündigung zum 31.12. d.h. der Tag der Kündigung wird noch mit Strom versorgt…
MFG

Ja, natürlich, denn die Kündigung erfolgt zum Ablauf des Tages.

Hi,
dieses Problem erspare ich mir mit einem „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

Gruß
HaWeThie

Hallo
Allen die mir hier geschrieben haben … Herzlichen Dank.
Hat mir geholfen
MFG
Josef