Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Arbeitnehmer A ist freiwillig gesetzlich krankenversichert (über Pflichtgrenze) und wandert demnächst in die Schweiz aus. Das Arbeitsverhältnis in DE endet am 15. September, das neue Arbeitsverhältnis in der Schweiz beginnt am 16. September. Jedoch hat A noch eine Menge Resturlaub, weswegen sein letzter Arbeitstag bereits Mitte August ist. A beabsichtigt seine Wohnung in Deutschland auch bereits Mitte August aufzulösen und sich Mitte August abzumelden. Anschließend möchte A zunächst zwei Wochen Urlaub ( weder in Deutschland noch der Schweiz) machen. Am 1. September möchte A in die Schweiz ziehen, und sich auch dort bereits offiziell anmelden.
Also noch mal zur Übersicht:
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August: letzter Arbeitstag, Auflösung der Wohnung und Abmeldung in Deutschland
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September: Zuzug in die Schweiz und Anmeldung
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September: Ende deutsches Arbeitsverhältnis
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September: Beginn Schweizer Arbeitsverhältnis
A stellen sich eine Reihe Fragen bezüglich der Kündigung der Krankenkasse:
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was benötigt aber alles um seine freiwillige GKV zu kündigen? Reicht die Ab Meldebestätigung aus Deutschland?
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welche Frist ist bei der Kündigung einzuhalten? Müssen die zwei Monate zum Monatsende eingehalten werden, oder kann auch eine kurzfristige Kündigung erfolgen?
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ist eine Kündigung nur zum Monatsende möglich oder zu jedem Termin?
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muss der Kündigungstermin mit dem abmelden Termin in Deutschland über einstimmen oder kann die Krankenkasse auch zu einem späteren Termin gekündigt werden? Kann die Krankenkasse vor offiziellem Ende des Arbeitsverhältnisses in Deutschland gekündigt werden? A würde am liebsten zum 31. August kündigen und zum 1. September sich in der Schweiz versichern. Wäre dies möglich?
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sollte eine Kündigung vor dem 15. September in Deutschland möglich sein, würden dann Von dem September Gehalt noch Abzüge stattfinden?
Vielen Dank und schöne Grüße
Johanna
Servus,
mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses in D - am 15.09.2016 - endet die KV-Pflicht in D und das aktuelle Versicherungsverhältnis - unabhängig von Resturlaub usw.
Die Abmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber, eine Kündigung der KV ist nicht notwendig.
Schöne Grüße
MM
Also irgendwie hat das System in meinem Post einen Teil der Zahlen verändert (vermutlich als Aufzählung gewertet)
Hier noch mal mein Artikel mit den richtigen Zahlem (hoffentlich):
allo zusammen,
Folgende Situation:
Arbeitnehmer A ist freiwillig gesetzlich krankenversichert (über Pflichtgrenze) und wandert demnächst in die Schweiz aus. Das Arbeitsverhältnis in DE endet am 15. September, das neue Arbeitsverhältnis in der Schweiz beginnt am 16. September. Jedoch hat A noch eine Menge Resturlaub, weswegen sein letzter Arbeitstag bereits Mitte August ist. A beabsichtigt seine Wohnung in Deutschland auch bereits Mitte August aufzulösen und sich Mitte August abzumelden. Anschließend möchte A zunächst zwei Wochen Urlaub ( weder in Deutschland noch der Schweiz) machen. Am 1. September möchte A in die Schweiz ziehen, und sich auch dort bereits offiziell anmelden.
Also noch mal zur Übersicht:
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- August: letzter Arbeitstag, Auflösung der Wohnung und Abmeldung in Deutschland
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- September: Zuzug in die Schweiz und Anmeldung
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- September: Ende deutsches Arbeitsverhältnis
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- September: Beginn Schweizer Arbeitsverhältnis
A stellen sich eine Reihe Fragen bezüglich der Kündigung der Krankenkasse:
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was benötigt aber alles um seine freiwillige GKV zu kündigen? Reicht die Ab Meldebestätigung aus Deutschland?
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welche Frist ist bei der Kündigung einzuhalten? Müssen die zwei Monate zum Monatsende eingehalten werden, oder kann auch eine kurzfristige Kündigung erfolgen?
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ist eine Kündigung nur zum Monatsende möglich oder zu jedem Termin?
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muss der Kündigungstermin mit dem abmelden Termin in Deutschland über einstimmen oder kann die Krankenkasse auch zu einem späteren Termin gekündigt werden? Kann die Krankenkasse vor offiziellem Ende des Arbeitsverhältnisses in Deutschland gekündigt werden? A würde am liebsten zum 31. August kündigen und zum 1. September sich in der Schweiz versichern. Wäre dies möglich?
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sollte eine Kündigung vor dem 15. September in Deutschland möglich sein, würden dann Von dem September Gehalt noch Abzüge stattfinden?
Vielen Dank und schöne Grüße
Nach den Informationen, die ich im Internet gefunden hatte, erfolgt die automatische Abmeldung durch den Arbeitgeber nur bei Pflichtversicherten.
Bei freiwillig Versicherten dagegen ist eine Kündigung durch den Versicherten selbst zwingend erforderlich und es gelten wohl auch andere Regelungen als bei Pflichtversicherten. Leider beziehen sich die meisten Informationen im Internet immer nur auf die pflichtversicherten. Die Informationen zu den freiwillig Versicherten sind sehr dürftig.
Super, jetzt wurden aus den Daten Punkte? Kann man irgendwie verhindern, dass das System eigenmächtig Änderungen vornimmt?
Also bitte die Daten aus dem eingangs Texte nehmen.
Servus,
die letzten 2.000 DÜVO-Meldungen, die ich gemacht habe, wurden alle an die jeweilige KV übermittelt, egal ob die Leute Pflicht- oder freiwillig Versicherte waren.
Ein zusätzlicher Informationsbedarf ergibt sich nur bei Selbstzahlern - das ist ein kleiner Bruchteil der frewillig in der gesetzlichen KV Versicherten.
Schöne Grüße
MM
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Die „basteln“ scheinbar gerade wieder!
Ist mir auch gerade anders passiert.
Erst ging die Zitierfunktion nicht, dann wurde einfach das 1. Zitat 2x eingestellt obwohl ich unter das 1. Zitat ein anderes 2. Zitat gestzt habe!
Zu allem Überfluß gibt´s die Editierfunktion scheinbar auch nur noch sekundenweise! ramses90