Ein Angestellter möchte seinen Job kündigen. Er ist Geschäftsführer zweier Firmen im Ausland, die seinem AG gehören. Per schriftlichem Arbeitsvertrag angestellt ist er in zwei deutschen Firmen der Gruppe, hier nicht als GF.
Was ist bei einer Kündigung zu beachten, um den AN schnell und dauerhaft aus jedweder Haftung zu bekommen?
Da er GF von Firmen einer unbekannten Rechtsformim Ausland ist, ist wegen der Haftung wohl ausländisches Recht zu beachten. Ob eine Handelsregistereintragung im Inland besteht, wird wohlweislich natürlich verschwiegen, also gehen wir mal davon aus, dass nicht. Also schaust du in das Gesetzbuch von Auslandien. Immer wieder erstaunlich, wie Fragesteller es schaffen, die wesentlichen Informationen zurückzuhalten.
GF in USA und TR.
Nicht im deutschen Arbeitsvertrag erwähnt.
In D besteht eine „i.V.“ - Regelung, welche auch nicht näher spezifiziert wurde.
Der Kollege möchte wissen, worauf er bei seiner Kündigung des deutschen Arbeitsverhältnisses (ein anderes besteht ja auf dem Papier nicht) zu achten hat.
Muss er sich selbst um die „Austragung“ in den Handelsregistern in USA und TR kümmern?
Wie kann er seine Kündigung „wasserfest“ formulieren?
Das sollte wohl der Gesellschafter (Arbeitgeber) machen, aber der Arbeitnehmer wäre gut beraten, dies zu kontrollieren, ob es auch geschieht.
Eine Haftung als Geschäftsführer kann nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erfolgen, wegen Pflichtverletzungen des Geschäftsführers. Dies wäre unabhängig von der arbeitsrechtlichen Stellung zu beurteilen. Ich vermute, dass es nach türkischem oder amerikanischem Recht ähnliche Regelungen gibt.