Kündigung gesetzliche Krankenversicherung erforderlich?

Hallo,

X war 3 Jahre in Elternzeit und hat ihr Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit gekündigt (Ende Oktober). Sie geht zunächst keiner neuen Beschäftigung nach. X (70 %) und ihre beiden Kinder (80 %) fallen folglich in die Beihilfe des Ehemannes, welcher als Beamter freie Heilfürsorge hat. Die restlichen Anteile werden durch eine Unterstützungkasse der Polizei abgedeckt.

Frage: Muss X die Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung kündigen oder endet diese automatisch mit Kündigungstermin beim Arbeitgeber?

Danke,

haaber73