Kundigung/Kaution

Guten Tag zusammen
Bei einer Unterhaltung wurde folgendes Szenario
besprochen:

Eckdaten:

Neubau, Erstbezug, Einzug 1.10.2003

Ablesen der Heizkosten, erstmals Dez. 2004

Auszug, ordenliche Kündigung zum 15. Jan. 2005
( Nachmiter hat die Wohnung sofort übernommen)

Eine Nebenkostenabrechnung würde bisher nicht erstellt.

Die Frage ist nun, wann währe die Kaution zurückzuzahlen?

Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten ist ja nun schon erheblich länger als ein Jahr.
Der Auszug ist nun ca. 6 Monate her.

Danke für eure Hilfe.

Grüße aus Göttingen

Uwe

Guten Tag zusammen
Bei einer Unterhaltung wurde folgendes Szenario
besprochen:

Eckdaten:

Neubau, Erstbezug, Einzug 1.10.2003

Ablesen der Heizkosten, erstmals Dez. 2004

Auszug, ordenliche Kündigung zum 15. Jan. 2005
( Nachmiter hat die Wohnung sofort übernommen)

Eine Nebenkostenabrechnung würde bisher nicht erstellt.

Hallo,

nachdem offensichtlich die Betriebskosten erst zum Jahresende des Jahres abgerechnet werden, wird es voraussichtlich bis Juli 2005 die Abrechnung bis 31.12.2004 vorliegen.

Der VM muss aufgefordert werden, die Abrechnung bis 31.12.2004 vorzulegen und die Kosten bis zum Auszug getrennt abzurechnen.

Nachdem hier aber sowohl der Beginn des Mietverhältnisses im Herbst liegt und zudem weitere sechs kalte Monate enthalten sind, dürfte die Nachforderung so hoch sein, dass derzeit wohl kaum mit der Auszahlung der Kaution zu rechnen ist.

Grüsse Günter

Die Frage ist nun, wann währe die Kaution zurückzuzahlen?

Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten ist ja nun schon
erheblich länger als ein Jahr.
Der Auszug ist nun ca. 6 Monate her.

Danke für eure Hilfe.

Grüße aus Göttingen

Uwe

Das ist so eine heikle Frage, wann die Kaution zurück zu zahlen ist. Eigentlich dann, wenn der Vermieter keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter hat. Laut Rechtssprechung kann der Vermieter die Kaution sogar bis zu einem Jahr zurück halten, wenn er die Betriebskosten noch abrechnen muss. Ob der Mieter jedoch zuverlässig ist und seine Betriebskostennachzahlungen zahlt, sollte der Vermieter aus dem Vorjahresverhalten des Mieters abschätzen können. In jedem Fall steht Ihnen spätestens nach Abrechnung die Kaution zu, samt Zinsen.

Da ihr Vermieter jedoch für 2003 schon keine Abrechnung erstellt hat, sollten Sie da am Ball bleiben. Der Vermieter ist nämlich zur Abrechnung verpflichtet. Nicht dass er für 2004 wieder nicht abrechnet…???

Viel Glück