Kündigung Mietverhältniss: "Der Stillschweigenden Fortsetzung wird wiedersprochen" bedeutet was?

Hallo zusammen,
kurze Frage zu einer Kündigung des Mietverhältnisses. Hier ein Auszug:
„Gemäß § 545 BGB erklären wir ebenfalls namens und in Vollmacht unseren Mandanten jetzt bereits schon, dass eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses auch über den Beendigungszeitpunkt der jeweiligen heutigen Kündigung hinaus nicht in Betracht kommt und wiedersprochen wird.“

Für mich heißt das, dass wenn der Vermieter ein Schriftstück erstellt, in dem er einem Weiteren Mietverhältniss zustimmt, die Kündigung hinfällig wird.
Oder verstehe ich das falsch?

Könnte das eventuell jemand in leichtes Deutsch übersetzen?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

im Gegenteil: Es heißt, dass das Mietverhältnis unter keinen Umständen fortgesetzt werden soll - auch nicht, wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit die Wohnung weiter nutzt und daraus gem. § 545 BGB eine unbefristete Verlängerung des Mietverhältnisses beanspruchen könnte.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

da wurde bei der Fragestellung ja wieder mal der passende Tag dazugewürfelt. :smiley:

Aber stillschweigende Fortsetzung (die du beschrieben hast) ist eigentlich etwas anderes, als wenn der Vermieter etwas aufsetzt, dass das Mietverhältnis fortgeführt wird, oder nicht?

Gruß
Christa

wenn man sich auf etwas einigt ist es nicht mehr Stillschweigend.

War das so schwer?

Ja eben, und im UP stand

deswegen meine Nachfrage! Es wäre zwar unlogisch, wenn der Vermieter das täte, zumal es anscheinend schon über den Anwalt läuft, aber ich wollte nicht die Logik des Fragestellers beurteilen. :stuck_out_tongue:

Das ding ist einfach, dass meine Parterin behauptet, dass sich das Mietverhältnis so oder so erledigt hat; ich verstehe das aber so, dass es eben doch noch eine Möglichkeit gibt, das Mietverhältnis zu verlängern

Das Mietverhältnis wurde gekündigt, Einzig ein Urteil kann diese verhindern. alternativ kann auch ein Neues Mietverhältnis mit den alten Konditionen entstehen.

Ist deine Partnerin Vermieterin oder Mit-Mieterin? Wenn Mit-Mieterin, ist das so, wie Naseweis auch schrieb, dass das Mietverhältnis zum angegebenen Datum gekündigt wurde, und man könnte nur ein neues Mietverhältnis gründen (oder man klagt dagegen, und ein Gericht erklärt die Kündigung für unwirksam). Da aber anscheinend über Anwalt kommuniziert wird, erschließt sich mir nicht, warum der Vermieter nun doch mit den alten Mietern einen neuen Vertrag abschließen sollte.

1 Like