Hallo zusammen,
kurze Frage zu einer Kündigung des Mietverhältnisses. Hier ein Auszug:
„Gemäß § 545 BGB erklären wir ebenfalls namens und in Vollmacht unseren Mandanten jetzt bereits schon, dass eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses auch über den Beendigungszeitpunkt der jeweiligen heutigen Kündigung hinaus nicht in Betracht kommt und wiedersprochen wird.“
Für mich heißt das, dass wenn der Vermieter ein Schriftstück erstellt, in dem er einem Weiteren Mietverhältniss zustimmt, die Kündigung hinfällig wird.
Oder verstehe ich das falsch?
Könnte das eventuell jemand in leichtes Deutsch übersetzen?
Vielen Dank im Voraus