Kündigung mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende

Ein herzliches HALLO zusammen,

nehmen wir an jemand schließt am 28. April 2017 einen Vertrag ab. Der Vertrag ist „mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende“ kündbar.
Der Kunde kündigt am 01.05.2017 um 23:30 Uhr den Vertrag per E-Mail zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ und zwar zum 31.05.2017, 24 Uhr bzw. 01.06.2017, 0 Uhr. Nehmen wir an die Kündigung per E-Mail ist rechtsgültig.

Der Vertragspartner drängt darauf, das der Kunde auch den Juni bezahlen soll.
Wie ist der Passus „mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende“ zu verstehen?
Der Mai hat 31 Tage. Da müsste doch die Kündigung am 01.05.2017 zum 31.05.2017 funktionieren? Oder ist evtl. der Feiertag das Problem, da die Kündigung erst am 02.05.2017 erst in die Verfügungsgewalt (oder so) des Vertragspartners gelangt.

Für eure Einschätzungen wäre ich dankbar.

Viele Grüße
Pitufino

Hi!

Eine Kündigung ist ja in aller Regel eine empfangsbedingte Willenserklärung.
Konnte man davon dausgehen, dass der Empfänger seinen Rechner in der halben Std. vor Mitternacht auch eingeschaltet und das Mailprogramm geöffnet hat und somit die E-Mail fristgerecht empfangen wurde?

Nur mal zur Verdeutlichung: Wenn eine schriftliche Kündigung, also ein echtes Schriftstück, nach Feierabend (und da sind die Grenzen sogar noch wesentliche weicher) in einen Briefkasten geworfen wird, gilt es auch nicht an diesem Tag als zugestellt.

VG
Guido

Hallo,

und wenn als Zeitpunkt der Kündigung

festgelegt ist, dann hilft eine Kündigung zum

auch nicht weiter, denn der Monatserste, 0:00 Uhr ist kein Monatsende.

&Tschüß
Wolfgang