kündigung nach 23 jahren wegen eigenbedarf,wiederspr. wegen härtefall erfolgsaussicht?

hallo,
meine frau und ich sind völlig niedergeschlagen,nach 23 jahren ist nun wegen eigenbedarf, das mietsverhältnis,von der evangelischen kirche, gekündigt worden.
seit ungefähr 5 jahren ist der kindergarten über uns an die diakonie vermietet,seit dem haben wir echte probleme,vorher war alles gut.wir wurden mehrfach beim vermieter angeschissen,da man da nicht weiter kam,sonehme ich an,wird jetzt auf eigenbedarf gekündigt.alles liegt im rahmen der gesetzlichkeit,frist alles ok.
nun zur problematik.wir haben gerade die rente meiner frau wegen erwerbsminderung durch,sie ist stark depressiv,hat eine angststörung vor allem fremden,verletzt sich selber und bekommt panikattacken,ist absolut nicht stressbelastbar .
ihre ambulante klinik ist in unmittelbarer nähe,was sehr wichtig ist,denn mehr als 500 meter kann sie nicht bewältigen,es gibt darüber gutachten und sie ist noch in behandlung.stationäre aufnahme kann nicht wegen der angstst. umgesetzt werden
für sie ist jetzt weltuntergang und die leichten fortschritte ,die erzielt wurden sind wieder hinfällig,sie sackt förmlich ab.ich war schon beim anwalt,der auf mietrecht spezialisiert ist und habe einspruch eingelegt.in der nähe sind keine wohnungen frei und was ich noch sagen muß,wir sind im haus nach 16 uhr alleine und unsere wohnung ist der einzige platz wo sie etwas sicherheit verspürt.nach einen wohnungswechsel weiß ich nicht was passiert.wie stehen die aussichten bei uns,ich denke das dies ein härte fall ist oder.ich bin nach den rentenkampf auch extrem angeschlagen und hab fast keine kraft mehr.wenn ich daran denke das es die ev. kirche und die diakonie ist(welche ja eigentl. barmherzlichkeit praktizieren) wird mir ganz übel.
mit freundl. grüßen
charly

Eigenbedarf? Von der evangelischen Kirche???

Ich wollte erst schreiben, dass Eigenbedarf ja wohl nur von natürlichen Personen angemeldet werden darf. Aber das wäre falsch, weil der BGH in einem auffallend ähnlich gelagerten Fall der Kirch Recht gegeben hat. Sowas aber auch.

Bleibt also der Härtefall.
Darüber werdet ihr euch wohl vor Gericht streiten müssen, denn Härtefälle sind praktisch immer Einzelfallentscheidungen.

Gerade wenn der Vermieter die Kirche ist, könnte natürlich ein Entgegenkommen zu erwarten sein. Vielleicht möchte man den den Vermieter daran erinnern? Oder an die eventuell nicht ganz so positive Berichterstattung, wenn der Fall öffentlich wird?

erstmal danke für die schnelle reaktion,an alle die hier sind,
das sehe ich auch so.ich war auch der meinung,sollte es schlecht laufen,das ding,an die öffentlichkeit zubringen.
ich bin immer noch stocksauer und werde kämpfen bis aufs blut.mir reicht echt diese scheinheiligkeit. 25 jahre hat meine frau für diesen kirche,das aus absoluter überzeugung,alte leute gepflegt( schwerstpflege),daran ist sie zerbrochen,an der sterbebegleitung und nun bekommt sie die rechnung.es ist echt schlimm.habe aber auch dran gedacht,das hier, etwas läuft, richtung flüchtlinge und der subvention vom staat.denn wir haben bis zur kündigung noch 10 monate,dann soll umgebaut werden,das dauert auch ,dann sind die ersten vielleicht soweit,das sie integriet werden können,wenn es so kommt,sieht man wieder mal die raffgier der heiligkeiten,ein perverser haufen finde ich.

Hallo ich kann dir nur Raten zu einem Anwalt für Mietrecht zu gehen gib das Geld lieber aus vielleicht findet er einen weg das ihr dort bleiben könnt.

leider hört man nur Klage und Gejammer.

Was ist der Grund für den angemeldeten Eigenbedarf ?
Kann man den mal erfahren, der muss ja schließlich im Kündigungsschreiben genannt worden sein.
Und den kann man dann ggf. auch rechtlich angreifen.

Zusammenhang mit Kindergarten und auch noch über der Wohnung ? ist ebenso unklar.

Der grund ist ausbau des kindergartens, tschuldige ,dachte es wäre ersichtlich.
gruß charly

wir wohnen unter einem kindergarten,eine ausgebaute kellerwohnung mit eigenem eingang ausserhalb.das scheint alles ein wenig untergegangen zusein ,bei mir.ich bin echt beschäftigt mit der sache.
trotzdem schon mal danke,

war ich schon,ist auch in der mache,aber dachte das vielleicht jemand schon sowas erlebt hat.der anwalt sagte das wir dieses jahr auf jedenfall wohl nicht ausziehen müssen,denke es wird dann wohl zum prozess kommen.wie es ausgeht weiß niemand,hoffe das meine frau dann vielleicht etwas stabiler ist ,aber die erfolgschance ist sehr gering,das es über wieder besser wird.ebenfalls sagte der anwalt,habe zur besseren transparenz und erlärung der krankheiten,die niederschrift der rentenverhandlung beim sozialgericht mitgenommen,dort werden die gutachter des gerichts zittiert,das dieses dokument schon eine gute gewichtung hat.deshalb ist sie schon ein wenig optimistisch,da hierdurch eben die tragweite der erkrankung sichtbar wird.

gruß charly

Wenn eure Kellerwohnung in dem Gebäude dem Ausbau des darüberliegenden Kindergartens weichen muss, dringt eine EB-Kündigung des Eigentümers dem Grunde nach IMHO durch.

25 Jahre Mietverhältnis verschaffen euch eine um sechs auf neun Monate verlängerte Frist.

Ob hier ein Härtefall ausgeurteilt würde, käme wie immer in solchen Fällen auf eine Einzelfallbetrachtung an.
Ob ihr das mit angeschlagener Gesundheit durchfechten wollt oder finanziell durchsteht, müsst ihr selbst entscheiden. Eure Obsiegenheitschancen sehe ich eher kritisch: Hier scheint in Abwägung der widerstreitenden Interessen das Gemeinwohl auf mehr KiGa-Plätze vorrangig.

G imager

in erster linie geht es eigentl. darum,das ,der gesundheitszustand meiner frau stabilisiert wird.sollte die gesundtheit dadurch sehr gefährdet sein,stehen die chancen garnicht so schlecht,
haben mir mittlerweile,mieterschutz und anwälte gesagt.da mich das thema sehr beschäftigte habe ich mir mehrere infos geholt.ein fall der auch auf einer solchen krankheit basiert,dort
hätte es zu einen suizid kommen können,der wurde zu gunsten des mieters entschieden.mehr kiga plätze auf kosten eines menschenlebens halte ich in dem moment als moralisch nicht tragbar.
gruß charly

und übrigens,die kündigungsfrist bei uns beträgt 12 monate,der mietsvertrag wurde vor 2001 abgeschlossen und da kommt ein altes gesetz zum tragen,selbst bei neuen recht basiert die frist 9 monate und nicht 6 wie du schreibst.nach 10 jahren beträgt die kündigungsfrist 9 monate.

gruß charly