Kündigung per Boten durch Briefkasteneinwurf gültig?

Wenn der Vermieter einen Boten (ein Mitarbeiter einer Hausreinigungsfirma!) schickt, der die Kündigug des Mietvertrages in einen deren Firmenkuverts steckt (mit Fenster, so dass meine Adresse sichtbar ist), auf den Umschlag nur Datum und Uhrzeit schreibt, aber nicht unterschreibt, und dann den Umschlag in meinen Briefkasten wirft, gilt diese Kündigung dann trotzdem als zugestellt bzw. „in meinen Machtbereich gelangt“? Schliesslich ist der Umschlag von der Hausreinigungsfirma. Den könnte ich doch ignorieren, weil ich mit dieser Firma ja nichts zu tun habe. Müsste es nicht ein zumindest neutraler Umschlag sein, wenn schon die Absenderadresse des Vertmieters nicht auf dem Umschlag ist?

http://dejure.org/gesetze/BGB/130.html Da steht nichts davon welchen Aufruck der Umschlag haben muss. Er war an dich persönlich adressiert also sollte dich auch interessieren was drin steht. Was DU damit machst (-> ignorieren) ist deine Sache, aber das Schriftstück wurde dir zugestellt und du trägst die Konsequenzen aus deinem Verhalten ab diesem Zeitpunkt und niemand anderes.

Sie wurde doch zugestellt und ist somit in deinen Machtbereich gelangt.
Damit ist die Frage, ob sie als zugestellt gilt reichlich überflüssig.

Gruß
Guido

Könnte ja auch Werbung von der Hausreinigungsfirma sein. Schliesslich deren Umschlag! Das muss mich doch nicht interessieren, oder doch?

Und wenn ich es für Werbung hielt, weil der Umschlag von der Hausreinigungsfirma war, und daher den Umschlag wegwarf?

Dann gilt:

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Das Schreiben als solches erkennbar (also nicht versteckt in einer Apfelkitsche oder in einem Umschlag mit der Aufschrift „bloß nicht lesen“) ist in Deinen Herrschaftsbereich gelangt. Das ist das einzige, was rechtlich relevant ist.

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DAS wollte ich hören! Danke. Der Mieter kann also nicht rumtricksen. Gut!

Danke schön! Das hilft mir sehr!

Wenn der Brief nicht als Werbung erkennbar ist, dann ist die Kündigung gültig.

Besten Dank!

Ich habe wirklich arge Zweifel dran, ob die Zustellung des Briefes als „zugestellt“ gilt. Erstmal ist keine Unterschrift auf dem Briefumschlag von dem Boten. Ausserdem ist fraglich, ob der Bote Kenntnis vom Inhalt des Briefes hatte, der Umschlag könnte ja auch „leer“ gewesen sein.
Ich habe jemanden auch per Boten einen Brief zustellen lassen. Ich habe mit quittieren lassen, dass dieser den Brief gelesen hatte, habe ihn vor seinen Augen eingetütet und nach Zustellung habe ich mir die Unterschrift des Boten geben lassen, dass er ordnungsgemäß zugestellt hat.
Meines Erachtens liegt die Beweislast, dass zugestellt wurde, beim Absender, nicht beim Enpfänger.

Auf den Rechnungen meiner Versicherungen ist auch nie eine Unterschrift auf dem Umschlag. Bezahlen muss ich sie trotzdem.

Was geht den Boten an welchen Inhalt der Brief hat den er überbringt? Kennt dein Postbote etwa den Inhalt der Briefe die er bei dir einwirft? Mein Beileid!

Könnte, stimmt.

Der sagt „Hier ist mein Bote, der hat ihn eingeworfen. Donnerstag um 12.40 Uhr“. Und dann soll der Empfänger mal beweisen dass er den Brief nicht bekommen hat. Viel Spass dabei.

Du merkst, das klappt so nicht wie du dir das vorstellst.

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